Der Begriff „Unschooling“ definiert sich durch ein Lernen im eigenen Lebensumfeld, das vom Kind geleitet wird. Unschooling lehnt sowohl den Schulunterricht ab, wie auch auch das Konzept des Hausunterrichts. Das Unschooling folgt keinen Lehrplänen, sondern setzt auf das Interessen- und Bedarfsgerechte Lernen aus der Situation heraus. Der Lernprozess behandelt die Themen, die gerade im Interesse des Kindes stehen.
Befürworter des Unschoolings kritisieren die Ineffizienz des durch Lehrpläne bestimmten Schulunterrichts und argumentieren, dass sich der Lernprozess aus dem situationsbedingten Interesse ergeben müsse. Auch wird eine ungleiche Behandlung von Kindern und Erwachsenen bemängelt, die sich nicht mit den Menschenrechten vereinbaren lasse.
Kritiker des Unschoolings sehen in diesem Konzept keine Perspektive ein ausreichendes Bildungsniveau sicherzustellen. Kindern, die sich per Unschooling bilden, fehlen die Sozialkontakte, die sie in der Schule erwerben können und werden in dieser Hinsicht nicht ausreichend auf das Berufsleben vorbereitet.
In den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland ist das Unschooling aufgrund der Schulpflicht nicht zulässig. In Ländern wie Österreich und der Schweiz besteht zwar keine Schulpflicht, der Bildungsauftrag kann dann als Alternative zum Schulunterricht mit Hausunterricht erfüllt werden.