Der Begriff Hausunterricht ist gleichbedeutend mit „Heimunterricht“, „Domizilunterricht“ und „homeschooling“. Hausunterricht ist eine Alternative zum Schulunterricht und setzt auf ein Konzept der Erziehung und der Bildung, die von den Eltern oder Privatlehrern praktiziert wird. Hausunterricht kann strukturiert dem Schulunterricht angelehnt oder offen als „Unschooling“ angeboten werden.
Im Gegensatz zu anderen Ländern besteht in Deutschland keine Bildungspflicht, sondern eine Schulpflicht. Der Unterricht ist damit an den Besuch einer Schule gebunden. Hausunterricht ist deshalb nur in besonderen Fällen möglich. Hausunterricht kann erteilt werden, wenn
Hausunterricht muss auch in diesen Fällen gemäß des staatlichen Lehrplans erfolgen.
Hausunterricht verfolgt nicht selten religiöse Motive, so soll der Schüler dem Weltbild des öffentlichen Schulsystems entzogen und schädigende Einflüsse vermindert werden. Befürworter der Schulpflicht sehen genau in dieser Sozialisation über die Schule einen wichtigen Aspekt der Erziehung. Bei Verstößen gegen die Schulpflicht können Buß- und Zwangsgelder in einer Höhe von über 130.000 EUR verhängt werden. Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder nicht zu einer staatlich anerkannten Schule schicken, können unter Erzwingungshaft gestellt werden.
In Österreich besteht anstelle einer prinzipiellen Schulpflicht eine Unterrichtspflicht. In welcher Form dem Kind die Bildung zugänglich gemacht wird, bleibt die Entscheidung der Erziehungsberechtigten. Ein besonderes Fähigkeitszeugnis der Lehrer wird nicht vorausgesetzt. Auch Eltern können diese Aufgabe übernehmen. Auch in der Schweiz ist Hausunterricht möglich. In einigen Kantonen wird ein Lehrdiplom der Lehrkräfte vorausgesetzt. In Dänemark wurde die Schulpflicht bereits im Jahre 1855 abgeschafft.