Die Schulpflicht definiert ein Alter für junge Menschen, in denen sie verpflichtet sind, eine Schule zu besuchen. Die Umsetzung der Schulpflicht liegt bei den Erziehungsberechtigten, in der Regel bei den Eltern. Die Schulpflicht in Deutschland lässt sich bis in das Jahr 1592 zurückverfolgen. Im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken wurde die Schulpflicht erstmals durch Johann I. eingeführt.
In den meisten Ländern Europas besteht keine Schulpflicht, jedoch eine Unterrichtspflicht bzw. eine Bildungspflicht. Diese sieht zur Vermittlung von Wissen keine Bindung an den Besuch einer Schule vor.
Die Schulpflicht ist seit dem Jahre 1919 erstmals in der Weimarer Verfassung einheitlich für ganz Deutschland festgeschrieben worden. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Schulpflicht in den Landesverfassungen geregelt. Diese kann je nach Bundesland zwischen 9 und 10 Jahre des Schulbesuchs umfassen. An die Vollzeitschulpflicht knüpft eine Berufsschulpflicht an. Die Schulpflicht verpflichtet zur Teilnahme am Unterricht, zur Anmeldung an einer Schule und zur Schulwahl.
Die wenigsten Europäischen Staaten definieren eine Schulpflicht. In Österreich etwa ist eine Unterrichtspflicht festgelegt, die nicht an den Besuch einer Schule gebunden ist. Die Unterrichtspflicht kann auch im häuslichen Umfeld mit entsprechendem Unterricht erfüllt werden. Die Unterrichtspflicht beginnt mit der Vollendung des sechsten Lebensjahrs und dauert über neun Schuljahre.
In Frankreich besteht eine Unterrichtspflicht für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren. In den Vereinigten Staaten, Australien und Großbritannien kann die Bildungspflicht bzw. Unterrichtspflicht sowohl durch den Schulbesuch, durch selbständiges Lernen oder durch Hausunterricht erfüllt werden.
Bis in die 1960er Jahre hinein galt die Schulpflicht nur für Schüler mit deutscher Staatsangehörigkeit. Diese wurde dann auch auf Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausgeweitet. Seit 2005 gilt die Schulpflicht auch für Asylbewerberkinder.
Im Falle einer Schulverweigerung droht einem Schuler ein Bußgeld. Die Höhe des Bußgeldes wird von den einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich geregelt. So wird in Bremen ein Bußgeld von 35 Euro pro Fehltag angesetzt, Berlin sieht Bußgelder von bis zu 2500 Euro vor. In verschiedenen Bundesländern ist auch eine strafrechtliche Verfolgung des Schule-schwänzens möglich.
Die Überwachung, dass ein Schüler seiner Schulpflicht nachkommt, obliegt den Erziehungsberechtigten. Kommen die Erziehungsberechtigten der Durchsetzung der Schulpflicht nicht nach, richtet sich das Bußgeld auch an sie. Hat der Schüler bereits das 14. Lebensjahr erreicht, so muss er selbst für das Bußgeld aufkommen. Das Bußgeld kann auch in eine soziale Arbeitsleistung für den Schüler umgewandelt werden.
Schule schwänzen für das Klima? Was bedeutet die Schulpflicht für die `Fridays for Future Bewegung?