Knapp jeder zwanzigste Schüler verlässt die Schule ohne Abschluss. Doch nicht jeder Schulabbruch führt dazu, dass der Schulabschluss fehlt. So geht ein mittlerer Schulabschluss bei einem Abbruch ab der 11. Schulklasse natürlich nicht verloren. Ab welchem Alter kann ich die Schule abbrechen? Ist das die Entscheidung des Schülers oder der Eltern? Dieser Artikel gibt eine kompakte Zusammenfassung aller Antworten.
Die Schulpflicht beträgt in Deutschland je nach Bundesland 9 oder 10 Jahre. Sie hat übrigens nichts mit dem Alter des Schülers zu tun. Auch, wer volljährig ist, unterliegt noch der Schulpflicht. Die Klassenstufe ist nicht entscheidend für die Schulpflicht. Ein Schüler muss 9 oder 10 Jahre lang in einer Schule unterrichtet worden sein. Wer gegen die Schulpflicht verstößt, kann mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen „Verletzung der Schulpflicht“ belegt werden. Bei minderjährigen Schülern richtet sich dieses an die Eltern, bei volljährigen Schülern an den Schüler selbst.
Volljährige Schüler können (wenn sie die Schulpflicht erfüllt haben) selbst über ihren Schulabbruch entscheiden. Eltern können allerdings auch selbst entscheiden, ob der volljährige Nachwuchs noch im Elternhaus leben soll. Bei minderjährigen Schülern haben die Eltern ein Mitspracherecht.
Wer nach der neunten oder zehnten Klasse bereits einen Schulabschluss erworben hat und ab der 11. Klasse die Schule abbricht, verliert natürlich den Schulabschluss nicht. In der Regel ist dann auch die Schulpflicht erfüllt.
Wenn die Schulpflicht erreicht worden ist, kann die Schule auch ohne Schulabschluss abgebrochen werden. Ein Abgang ohne Abschluss bietet auf dem Arbeitsmarkt natürlich nur überschaubare Perspektiven. Zum Stand 2019 ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt jedoch so gut, dass Unternehmen bisweilen auch Bewerber ohne Schulabschluss einstellen. Ein Schulabschluss kann auch über den zweiten Bildungsweg zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Wer seine Schule abbricht ohne die Schulpflicht erfüllt zu haben, muss weiterhin eine Schule besuchen. Das kann etwa ein Berufsgrundbildungsjahr oder ein Berufsvorbereitungsjahr sein.
Es gibt viele unterschiedliche Gründe für den Abgang von der Schule ohne Abschluss. Das kann sowohl eine Überforderung, wie auch eine Unterforderung sein. Auch Mobbing und Depressionen können Gründe sein. Bisweilen ist auch eine Schwangerschaft der Grund für den vorzeitigen Schulabgang. Manchmal ist es auch möglich, die entsprechenden Probleme zu erkennen und zu beseitigen, um einen vorzeitigen Schulabbruch zu verhindern. Auch ein Schulwechsel kann eine Alternative zum Schulabbruch sein.