Schon in der Schwangerschaft kümmern sich werdende Eltern um viele Anschaffungen von Bettchen und Wiege über Wickeltisch und Kinderwagen bis hin zur Erstausstattung.
Eine Familie zu gründen ist für Paare ein wichtiger, wenn nicht sogar DER wichtigste Schritt in Richtung Zukunft. Der Familienzuwachs ist das mit vielfältigen Kosten verbunden. Werdende Eltern sind bereits in der Schwangerschaft mit einigen Anschaffungen konfrontiert, sodass der Geldbeutel immer schmaler wird. Um die finanzielle Lücke, die nach der Geburt auch durch den Ausfall eines Gehalts entsteht zu füllen, gibt es das Elterngeld. Was es damit auf sich hat, wie hoch der finanzielle Zuschuss ausfällt und was für den Antrag wichtig ist, das und mehr beantwortet dieser Beitrag.
Elterngeld ist eine Leistung für Familien mit neugeborenen Babys und kleinen Kindern. Sie gleicht die finanzielle Lücke aus, den das wegfallende Einkommen nach einer Geburt hinterlässt. Zudem ermöglicht es den frisch gebackenen Eltern mit dem Nachwuchs zuhause zu leben und ihn großzuziehen. Aus diesem Grund sichert das Elterngeld in so manch junger Familie die Lebensgrundlage in finanzieller Hinsicht.
Laut dem Familienreport auf bmfsfj.de ist es für Paare mit Kinderwunsch heutzutage wichtig, dass folgende Faktoren erfüllt sind, bevor die Familienplanung in die Tat umgesetzt wird:
Basierend auf der Statistik der IFH Köln zum Thema „Baby- und Kinderausstattung“ sind die oben genannten Voraussetzungen für die Familienplanung nicht verwunderlich. Denn laut der Studie auf ifhkoeln.de wuchs die Summe für Baby- und Kinderausstattung in den letzten Jahren auf rund 7.175 Euro an. Das ist ein Betrag, den längst nicht alle jungen Familien stemmen können, weshalb Elterngeld für viele zu den wichtigsten Familienleistungen in Deutschland gehört.
Elterngeld ist in verschiedenen Modulen möglich. Diese heißen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und dann existiert noch der sogenannte Partnerschaftsbonus. Die Elterngeldhöhe richtet sich dabei nach dem Einkommen des Elternteils, der den finanziellen Zuschuss beansprucht. Zur Berechnung wird das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen. Die Mindeststumme beträgt 300 Euro, maximal erhalten werdende Eltern 1.800 Euro monatlich. Schwangere, die beispielsweise vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, erhalten lediglich den kleinsten Elterngeldbetrag von 300 Euro. Wer wissen möchte, ob und wie es möglich ist mehr Elterngeld zu erhalten, der kann sich dazu auf Elterngeld.de informieren. Interessant könnte in diesem Zusammenhang beispielsweise ein Steuerklassenwechsel sein.
Hinweis: Das Elterngeld erhalten Eltern ab der Geburt. Die Länge wird nach den Lebensmonaten des Nachwuchses berechnet. Diese beginnt am Geburtstag des Kindes. Grundsätzlich ist es möglich für bis zu 12 Lebensmonate Elterngeld zu erhalten. Zusätzlich sind zwei Monate durch den Partnerschaftsbonus möglich.
Elterngeld ist für verschiedene Familienkonstellationen gedacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob für Paare, Alleinerziehende oder Getrenntlebende.
Der finanzielle Zuschuss ist für jegliche Familien- und Elternkonstellationen zu beantragen. Sowohl gemeinsam als auch getrenntlebende Paare sowie Alleinerziehende können einen Antrag auf Elterngeld stellen. Zusammenlebende Eltern müssen nicht zwangsläufig verheiratet sein, sondern können ebenfalls in einer Partnerschaft ohne Trauschein leben. Wichtig dabei ist allerdings, dass der Vater die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkennt.
Wer sich im Studium oder in einer Ausbildung befindet, bekommt Elterngeld unabhängig von der geleisteten Wochenstundenzahl. Das bedeutet, dass Auszubildende und Studierende auch mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten dürfen. Für Eltern im Berufsleben gilt diese zeitliche Grenze aber ohne Ausnahme. Für getrenntlebende Paare ist es zudem hilfreich, sich über die Düsseldorfer Tabelle zu informieren. Diese ist als Unterhaltsleitlinie von offizieller Stelle definiert.
Zu den Voraussetzungen, um Elterngeld zu erhalten, gehören folgende Faktoren:
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass es beispielsweise nicht zwingend nötig ist, vorher gearbeitet zu haben.
Basiselterngeld | Elterngeld Plus |
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Tipp: Es ist möglich, die verschiedenen Varianten miteinander zu kombinieren.
Der Partnerschaftsbonus sichert Eltern zusätzliche Monate Elterngeld und ist ideal für Partner, die sich den Elterngeldbezug untereinander aufteilen. Darüber hinaus ist der Partnerschaftsbonus aber auch für Alleinerziehende und für getrenntlebende Eltern beziehbar. Kombiniert mit Elterngeld Plus ist es auf diesem Wege möglich, vier zusätzliche Monate Elterngeld zu erhalten.
Gut zu wissen: Eine Voraussetzung ist, dass beide Elternteile in diesen vier Monaten in Teilzeit arbeiten. Dabei ist es nicht erlaubt eine Wochenstundenanzahl von 30 zu überschreiten oder von 25 Stunden zu unterschreiten.
Wenn bei der Kalkulation der monatlichen Kosten klar ist, dass Eltern einen finanziellen Zuschuss benötigen, wird es Zeit für den Antrag auf Elterngeld.
Um Elterngeld zu erhalten, ist es wichtig einen zeitnahen Antrag zu stellen. Dieser ist bei einer Elterngeldstelle einzureichen. In der heutigen Zeit ist es aber ebenso möglich das Elterngeld ganz einfach und bequem online zu beantragen. Wichtig für die Beantragung ist eine zeitnahe Einreichung, da Elterngeld nur drei Monate mit Rückwirkung gezahlt wird. Unterlagen, die zum Antrag gehören sind:
Je nach Lebenssituation können weitere Unterlagen fällig sein. Dazu zählt beispielsweise eine Bescheinigung über Dienstbezüge, wenn Mütter im Beamtendienst tätig sind.
Hinweis: Neben Elterngeld haben Familien in Deutschland zusätzlich Anspruch auf Kindergeld. Das ehemalige Betreuungsgeld gibt es nicht mehr. Es wurde 2015 für verfassungswidrig erklärt.