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Die Spielzeugrichtlinie

spielzeugrichtlinie

Spielzeug soll sicher sein, darf keine giftigen Stoffe enthalten und darf Kinder nicht gefährden. Deshalb gibt es die Spielzeugrichtlinie, die seit dem 1.1.1990 gültig ist. Man erkennt Spielzeug, das gemäß der Spielzeugrichtlinie in Deutschland produziert oder importiert wurde am CE-Zeichen. Diese Zeichen finden Sie etwa auch an Elektrogeräten, die dann aber nach ganz anderen Kriterien zu prüfen sind als das Spielzeug. Ein Verkauf von Spielzeug ohne CE-Zeichen ist nicht erlaubt.

Was gilt als Spielzeug?

Spielzeug für Jugendliche und Erwachsene fällt nicht unter die Spielzeugrichtlinie und muss auch nicht mit einem CE-Zeichen markiert sein. Die Spielzeugrichtlinie „richtet sich an alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im Alter bis zu 14 Jahren verwendet zu werden“. Eine sehr weitläufige Definition, denn auch Kinder machen mehr, als den ganzen Tag nur spielen. Und so gibt es viele Ausnahmeregelungen, was denn nun kein Spielzeug im Sinne des Gesetzes sein soll.

Viele Ausnahmen

Kleinmodelle, Spielzeugdampfmaschinen und Dekorationspuppen für Erwachsene sind ausdrücklich aus dieser Richtlinie ausgeschlossen. Auch Christbaumschmuck und andere Saisonartikel sind kein Spielzeug. Auch so gefährliches Spielzeug, wie Steinschleudern, Feuerwerkskörper, Druckluftpistolen oder Pfeilspiele mit Metallspitzen gilt hier nicht als Spielzeug. Und auch Videospiele, die an einem Videobildschirm angezeigt werden und mit einer Spannung von mehr als 24 Volt laufen, sind nicht von dieser Spielzeugrichtlinie betroffen. Und Elektroöfen und Bügeleisen schon gar nicht. Aber wieder nur unter der Voraussetzung, dass sie mit einer Nennspannung von mehr als 24 Volt betrieben werden. Und Schnuller? Nein, Schnuller sind kein Spielzeug.

So kompliziert kann Spielzeug sein...

Eigentlich hat Spielzeug einen schlichten und unbefangenen Charakter. Wenn es aber darum geht, Spielzeug zu verkaufen, dann wird es kompliziert. Der Verkauf von Spielzeug wird in der Richtlinie 2009/48/EG definiert. Darüber hinaus gibt es noch die Spielzeug-Kadmium-Richtlinie 2012/7/EG und aktuelle Normenlisten und Stoffverbote. Wer Spielzeug nur an die Zielgruppe ab 14 verkauft, muss sich mit all diesen Regelungen nicht auseinandersetzen. Aber dann geht auch die wesentliche Zielgruppe für das Spielzeug verloren: Die Kinder.


Foto: MIH83 / pixabay.com (public domain)
Artikel geschrieben von Andreas Mettler
veröffentlicht am Freitag, 8. Dezember 2017counter

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