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Kinderrechte im Grundgesetz

grundgesetz

Inhalt

Schutzbedürftigkeit
Artikel 6 Abs. 2
Die Kernaussagen
UN-Kinderrechtekonvention


Kinder haben alle Grundrechte. Kinderrechte sind Menschenrechte. Ist es erforderlich, explizite Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben? Dieser Auffassung folgt eine Gesetzesänderung, die vom Bundeskabinett im Januar 2021 beschlossen wurde. Hierdurch soll eine Stärkung der Rechte der Kinder erreicht werden, ohne die Rechte der Eltern einzuschränken.

Die Schutzbedürftigkeit von Kindern

Die besondere Schutzbedürftigkeit ist im Grundgesetz bisher nicht verankert. Um die besondere Bedeutung von Kindern hervorzuheben, sollten ihre Rechte in der Verfassung explizit Erwähnung finden. Hierdurch sollen die Rechte der Kinder deutlicher sichtbar gemacht werden. Für die Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittel Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat vonnöten.

Artikel 6 Absatz 2

Die Kinderrechte im Grundgesetz sollen im Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert werden. Die Gesetzesänderung sieht den folgenden Wortlaut vor:

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Vier Aussagen

Der Entwurf der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz beinhaltet vier Aussagen:

  1. Kinder sind Träger von Grundrechten, die zu schützen und zu achten sind. Besonders hervorgehoben wird das Recht eines Kindes, sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu entwickeln.
  2. Das Prinzips des Kindeswohls wird im Grundgesetz verankert. Das Kindeswohl soll „angemessen“ berücksichtigt werden. Hierdurch soll ein Ausgleich zu den Interessen anderer Grundrechtsträger definiert werden.
  3. Das Kind hat ein Anspruch auf rechtliches Gehör. Entscheidungen bezüglich des Kindeswohls können nur dann adäquat berücksichtigt werden, wenn zuvor die konkreten Interessen des Kindes ermittelt wurden.
  4. Der Entwurf stellt klar, dass die Erstverantwortung für das Kind bei den Eltern bleibt. Auch das staatliche Wächteramt im Zusammenhang mit einer Kindeswohlgefährdung bleibt vom neuen Gesetz unbeeinflusst.

Die UN-Kinderrechtekonvention

Schon im Jahre 1992 ist Deutschland der Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen beigetreten. Aufgrund der Ratifizierung der UN-Kinderrechtekonvention verpflichtet sich Deutschland, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. Als Kind ist im Sinne dieser Konvention jeder Mensch unter 18 Jahren definiert. Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz wird bereits seit der Ratifizierung diskutiert.


Foto: DominikRh auf Pixabay (pixabay license)
Artikel geschrieben von Andreas Mettler
veröffentlicht am Donnerstag, 15. April 2021counter

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