Beitrag von J.L. am 09.11.2008
Mein vater lässt mich nich bei meiner freundin schlafen, und ihre eltern sind auch der selben meinung...
Sie meinen, dass wir unter 16 nicht mit einander schlafen dürfen, und, dass sie sich strafbar machen...stimmt das???
Ich bin 14 und meine freundin 15 wir dürfen doch oder?
Beitrag von a. am 08.01.2009
ja darfst du...wie aus den obenstehenden komentaren zu lesen ist...
Beitrag von N. am 27.01.2009
14 J. und 16 J.
16 J. und 18 J.(ohne das die eltern es wiissen)
16 J. und 21 J.
dies darfst du
bei petting ist eigentlich mit fast jeden alter bestimmt
15 J. und 19 J.) das in deinem text ist nicht okay das kann der partner schon eine anzeige gegen verführung minderjährige bekommen da der partner volljaehrigjkeit schon ueberschritten hat.
Und dies kannst du ruhig glauben da ich schon seit 1. jahr eine ausbildung beim gericht mache
Und ich selber diese frage mir von meinen vorgesetzten beantwortet haben lassen
da mein freun 15 jahre ist und ich 18 und deswegen kenn ich mich da ganz gut aus
Beitrag von L. am 20.02.2009
Was mich mal interessieren würde: Gibt es irgendwelche Jugendlichen hier im Forum die diese Gesetze für gerecht halten?
Beitrag von c. am 27.02.2009
Also mein freund ist 18 und ich bin 15.
Und mein vat meinte letztens so das ich rein rechtlich gesehn nicht mit ihm schlafen dürfte!
Aber der Höhepunkt is der,das er mich angeblich nicht mal berühren dürfte...?
Und meine freundin meinte auch das ich nicht mit ihm schlafen daft...?
Könnt ihr mir da was genaueres zu sagen
Danke.
Beitrag von Y. am 07.03.2009
also ich hätt da ja auch ma noch eine frage... ich bin 15 und mein freund 18... ich werde bald 16 und er 19... das mit dem miteinander schlafen Rechtszeug hab ich alles verstanden.... nur verbieten mir meine eltern das wir BEIEINANDER schlafen... ich verstehe auch warum. Nun ist es aber so, dass ich sie gefragt habe ob wir denn beieinander schlafen dürfen wenn ich 16 bin. Sie verbieten es mir. Sie sagen nur in äußersten Notsituationen dürfte er bei mir schlafen aber dann nur im Gästezimmer eine Etage tiefer... dürfen die mir das so einfach verbieten wenn ich 16 bin??? Worauf kann ich mich berufen um ihnen zu zeigen dass wir, wenn ich 16 bin beieinander und in ein und demselben bett schlafen können??? bitte um schnelle antwort...lg
Beitrag von A.M. am 12.03.2009
Ja, Deine Eltern können bestimmen, wo Du schläfst und haben auch das Hausrecht darüber wer bei Euch im Haus übernachtet.
Beitrag von T. am 10.06.2009
Nein denn ich habe einen Freund (ich selber bin 15)und er ist 19 wir wollen beide miteinander schlafen nur das Problem ist das wir von beiden Seiten Hemmungen wegen des gesetztes haben. Als dieses Thema gestartet wurde hat einer gesagt das §182 besagt das es nur strafbar ist wenn er sie oder ihn dafür bezahlt oder er/sie dazu gezwungen wird.
Und meine Klassenkamaradinnen sagen mir auch das ich das darf ich werde ja schließlich nicht gezwungen oder bezahlt. ich versteh die Politiker und erwachsenen die was dagegen haben nur wenn man mal überlegt diese können auch mit unter Beziehungen führen in denen die Partner 30 Jahre vom alter aus älter oder jünger sind und wenn es bei uns minderjährigen 1 Jahr ist was ist daran so schlimm?!
Beitrag von m. am 15.12.2009
grundsätzlich dürfen die elter über das kind entscheiden bis zu dessen volljährigkeit (18). die realität zeigt, dass wenn es zum streit oder gar zum gerichtsfall kommt, bekommen kinder über 16 meisst recht, da sie, zwar nicht mündig, aber voll handlungsfähig sind und mit erlaubnis der eltern bereits in einen eigenen haushalt ziehen dürften
Beitrag von m. am 02.07.2010
Zu deinem Beitrag eine Frage...
Ich bin 15 (weiblich) und in einen 23 Jährigen verliebt.
wenn ich 16 bin wird er einen Monat darauf 24...
Dürfte ich dann vom Gesetz mit ihm schlafen? Oo
Ich weiß ja jetzt schon, dass wenn wir jetzt etwas miteinander haben, es für ihn gleich bedeutet "Verführung Minderjähriger" ... was ich persönlich irgendwie blöd finde...
Na Ja ... Also ich dürfte "jetzt" nicht mit ihm schlafen? und was ist, wenn ich bin?
ich hab bei ein paar Seiten schon geguckt, aber iwie habe ich nicht genau "meinen" Fall gefunden ...
Ich würde mich freuen, auf eine Antwort, bzw auf vielleicht mehr Information :)
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