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Forum-Recht - Geschlechtsverkehr Minderjähriger

Beitrag von J. am 27.07.2004
Ich hab mir mal die ungeordneten Berichte zu dem Thema durchgelesn und werde nicht richtig schlau daraus! Auch das StGB ist hilft mir nicht weiter. Da steht nur was von Vergewaltigungen usw drin! Gibt es kein Gesetz, das ganz klar sagt, ab wann in Deutschland ein Mädchen mit einem Jungen schlafen darf? In Österreich ist das meiner Meinung nach eindeutiger geregelt. Auch in der Schweiz findet man eindeutigere Internetseiten. Kann mir hier mal jemand, der es wirklich weiß sagen, ab wann ein Junge mit einem Mädchen schlafen darf! (Ich bräuchte Antworten für die Beispiele:
14 J. und 16 J.
15 J. und 17 J.
15 J. und 18 J.
15 J. und 19 J.) Der Rest ist mir eingendlich klar (glaub ich).
Sexuelle Handlungen ohne Geschlechtsverkehr (sprich Pettig usw.) sind aber anders geregelt,oder?

Beitrag von T.R. am 03.08.2004
Hi!
Die Rechtsgrundlagen kenne ich besonders gut, da ich selber 25 war und meine damalige Freundin 14!Siehe § 182 ff. StGB! Wenn ich später mal Zeit habe, schreibe ich mehr dazu!
Gruß,
Tim!

Beitrag von K. am 05.08.2004
14 J. und 16 J. - keine Verbote
15 J. und 17 J. - keine Verbote
15 J. und 18/19 J.:
gemäss §182 StGB verboten unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt. Zwischen Geschlechtsverkehr und anderen sexuellen Handlungen wird hier nicht unterschieden.

Beitrag von J.W. am 12.08.2004
Also ist 15J. und 18/19J. bei einer "normalen" Beziehung mit Liebe usw nicht verboten, d.h. ich mache mich nicht generell strafbar?

Beitrag von H.G. am 12.08.2004
Kläger können z.B. die Eltern sein. Die sehen "normale Liebe" manchmal anders.

Beitrag von s. am 08.09.2004
und wenn ich 18 bin und meine freundin 15 müsste ich erst wieder warten bis sie 18 ist und ich offziel mit ihr schlafen darf? oder gibts da noch eine zwischenstufung ?

mfg strike

Beitrag von V.H. am 11.09.2004
Wenn sie 16 ist, darfst Du mit ihr in jedem Fall schlafen!

Beitrag von A. am 15.06.2005
und wie siehts dann aus, wenn Sie 14/15, Er 18 ist?


Ich habe mal was davon gehört, dass wenn ein über 18 Jähriger mit einer unter 16 jährigen Person schlafen will, dass dann die Erlaubnis der Eltern einzuholen ist. Stimmt das eigentlich?

Beitrag von B.S. am 06.07.2005
Guckst Du oben beim Beitrag von Karl-Heinz (und denen daraunter). Dort steht es.

Prinzipiell muß Du die Erlaubnis der Eltern nicht einholen. Das Mädel muß natürl. min. 14 sein. Darunter geht -auch mit Erlaubnis der Eltern- nix.

Beitrag von P. am 13.07.2005
Meiner Freundin ist 20 ich bin 16 meine eltern sind mit der Beziehung einverstanden ect. allet super.
Frage ihr hat irgendeine aussenstehende Bekannte gedroht mann müsste sie anzeigen wegen "VerführungMinderjähriger" gibt es für soetwas in dem Alter über haupt noch eine Gesetztesgrundlage? Und hat sie als aussenstehende überhaupt eine Chance mit einer Klage?

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