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Forum-Recht - Geschlechtsverkehr Minderjähriger

Beitrag von H. am 18.07.2005
Weder noch, das ganze wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt bist bzw. deine gesetzlichen Vertreter. Sie kann keine Anklage einreichen.
Dann bist du 16 und damit ist die Sache sowieso erledigt, kann euch also egal sein.

Beitrag von H. am 18.07.2005
Der Richter kann jedoch eine Strafe aussetzen, obwohl sich jemand nach dem Straftatbestand schuldig gemacht hat. Bsp: Wenn er/sie 18 ist und der/die andere 15, dann kann der Richter straffrei bleiben, wenn es von dem/der 15-jährigen ausdrücklich gewollt wurde.
Das ist noch so ein Zusatz.
[-> siehe StGB §182 ff ]

LG Manu

Beitrag von c. am 29.08.2005
du mit 14 darf mann keinen 25 jährigen freund habenab 16 ist es egal aber mit 14 nicht

Beitrag von A.M. am 29.08.2005
Christin: Die Beiträge von Karl Heinz und Manuel Stemmler haben die Rechtslage recht gut wiedergegeben.

Beitrag von M. am 11.01.2008
Also ich hab auch so ein problem er ist 19 und sie 15.
Aber sie wollte auch mit ihm schlafen so viel ich weis habens mal oft getan da kann dann nicht von zwingen sein, und weil er schluss gemacht hat droht die den anzuzeigen wird aber bald 16. wenn sie dann 16 ist , ist es egal ??? kann dann nichts mehr passieren oder kann so schon gar nichts passieren !!???? bitte um antwort danke

Beitrag von H. am 12.01.2008
Hallo Melanie,
der Verhandlungsgegenstand ist die Situation, als sie 15 war. Eine Straftat wird nicht einfach rechtens, weil sie Geburtstag hatte.
In solchen Fällen, wenn die Anzeige nur angedroht ist, kommt natürlich die Frage auf, wann eine eventuelle Straftat verjährt. Da bin ich leider überfragt...
Die wichtigste Frage hier ist wohl: Wie würde ein Richter entscheiden, sollte es zu Anzeige kommen? Die Verhandlung würde sich um eine einzige Frage drehen (meiner Meinung nach) und zwar: Hat sie den Sex gewollt?
Wenn ja, dann liegt keine Zwangslage vor und damit keine Straftat. Sie müsste also versuchen, den Richter davon zu überzeugen, dass er sie zum Sex gezwungen hätte... Das wird natürlich wird natürlich schwierig, wenn die beiden in einer Beziehung mit mehrmaligem Sex gelebt haben...
Meiner Meinung nach ist die Drohung daher nicht zu halten, weil eine Anzeige nicht viel Aussicht auf Erfolg hätte.

Beitrag von E. am 21.08.2008
ich hab da ne frage. meine freundin ist 15 und ich bin 24. mir ist klar dass wir nicht miteinander schlafen dürfen aber welche sexuelle handlungen sind denn erlaubt.(petting, rummachen, kuscheln) wäre froh um ne antwort

Beitrag von S.E. am 01.09.2008
ab 14 darf man Geschletchtsverkehr mit bis zu 17
jährigen haben doch da haben die Eltern auch mitrederecht.
wen ein minderjähriges Kind mit eine Erwachsen Geschletchtsverkehr hat kannn das von den Eltern egal od es vreiwillig oder unvreiwillig passiert ist zur anzeige gebracht werden und ist reschtlich gesehen verboten.
Bei unter 14 jährigen ist Geschletchtsverkehr generell verboten

Beitrag von A.M. am 02.09.2008
Die Regelungen bezüglich Jugendlicher zwischen 14 und 16 Jahren sind hier ausführlich beschrieben:

http://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~stgb.aspx#182

Beitrag von u.k. am 20.10.2008
Darf ein 33 jähriger man, geschlechtsverkehr mit einer 17 jähriger frau haben?
bitte um schnelle meldung.

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