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Forum-Recht - 17 Jahre - trotzdem kein Disko-Einlass

Beitrag von K. am 21.07.2004
Hallo!

Ich war gestern, 20. Juli 2004, in einer Diskothek hier in Kassel. Zumindest im Sinne. Denn der Türsteher hat sich kurz (!) meinen Personalausweis angeschaut und mich zur Seite gebeten. Dann hat er einfach weitergemacht und die anderen Persos angeschaut und ein paar Leute eingelassen, bis er wieder auf mich zukam und mir sagte: "Du, mit dir wird das heute nichts!"

Ich habe nach einem Grund gefragt - habe aber nur zu hören bekommen: "Siehst du nicht, dass ich beschäftigt bin?" Sein Türsteher-Kollege bat mich zu sich. Mit ihm habe ich dann diskutiert und diskutiert - doch auch er wollte mich nur schnell weghaben. Aber - sorry - ich lasse mich mit einem lapidaren "Mit dir wird's heut nichts" nicht so einfach abwimmeln.

Ich habe am Ende Hausverbot von dem zweiten Türsteher bekommen, weil ich mich im Recht sah und mit der Polizei gedroht habe. Allerdings habe ich sie nicht eingeschaltet, weil meine Begleitung anmerkte, dass die Polizei in diesem Fall auch nichts machen könnte.

Meine Frage:
1.) Darf man jemanden, der 17 ist, einen gültigen Personalausweis hat und bei weitem nicht wie jemand aussieht, der auf Krawall aus ist, nicht in die Diskothek einlassen?

2.) Kann da die Polizei irgendwas machen? Kann sie zur Tat schreiten oder sind die da machtlos?

Anmerkungen: Ich bin in Afghanistan geboren, seit neun Jahren lebe ich in Deutschland und habe die Deutsche Staatsangehörigkeit.

Ich hoffe, Ihr könnt mir da weiterhelfen, denn im Jugendschutzgesetz habe ich dazu nichts gefunden - außer halt zu den Angaben, wann ich in die Disko darf und wann nicht.

Viele Grüße,
Khesrau

Beitrag von M. am 21.07.2004
Die Leute von der Disco haben Hausrecht und können entscheiden, wen sie reinlassen. Ohne Begründung.

Die Begründung, dass Du ausländischer Herkunft bist, wäre ein Verstoss gegen Art. 3 Grundgesetz. Wenn die Türsteher vernünftig geschult sind, werden sie sich so eine Begründung verkneifen!

Beitrag von A. am 31.08.2004
Hi Khesrau !
Das hat nichts mit deinem Alter zu tun. Selbst wenn du 23 wärst könnte der Türsteher dich abweisen, denn er hat das Hausrecht. Das Hausrecht besagt, das der Besitzer oder in diesem Fall der Türsteher als Besitzdiener bestimmen kann wer sich in dem Laden aufhält und wer nicht. Er muss das auch nicht begründen. Wenn er dich nicht haben will schickt er dich weg. Das ist natürlich unfreundlich aber das Leben ist hart. Die Polizei kann da natürlich nichts machen. Sie zwingt dich ja auch nicht das sich irgendwelche Leute in deiner Wohnung aufhalten, die dir nicht willkommen sind.

Beitrag von e.T. am 01.12.2004
Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen sich minderjährige nur bis 24:00 in Discotheken aufhalten. In einer Discothek kann ich nicht um Mitternacht rumrennen und die "Kinder" suchen. Ergo läßt man sie draußen.
Gruunssätzlich kann ein Türsteher jeden ohne Begründung abweisen, ist (wie schon geschrieben) wie bei einer privaten Wohnung. Du musst auch nicht jeden rein lassen.

Beitrag von J.W. am 26.05.2005
öhmm so ganz stimmt das nicht! Zum ersten ist es in vielen Diskos so, dass die Ausweise von Miderjährigen eingesammelt werden (was rechtlich nicht ganz ok ist). Dann brauch kein Türsteher, der ja wahrlich etwas besseres zu tun hat, drinnen Minderjährige zu suchen. Zum zweiten haben wir seit ein paar Monaten ein "schönes" neues Anti-Diskriminierungsgesetz, das besagt, dass niemand aufgrund seines Aussehens, Herkunft usw benachteiligt werden darf. Auch Türsteher sind nur Menschen und ich bin manchmal wirklich froh, dass sie da sind, aber sollte es daran liegen, dass man Ausländer ist und deshalb nicht in eine Disko reinkommt war dieser Türsteher längste Zeit dort tätig. Jedoch sollte man sich die Frage stellen, will ich in eine Disse rein, in der ich aufgrund meiner Herkunft diskriminiert werde? Für mich als Deutschen volljährigen kein Problem! Und noch einen Tipp an den 17 Jährigen: Ich habe noch nie Probleme gehabt mit 16, 17 jährigen in Diskos herreinzukommen, auch in welche die erst ab 18 sind, da ihr "Angebot" nicht Jugendangemessen ist bzw sie sich so ausschreiben, da sie das ältere beiweitem zahlungskräftigere Publikum durch Minderjährige nicht abschrecken wollen. Wenn man um 200 Uhr an einer Disko steht ist es kein Wunder, dass man nach dem Ausweis gefragt wird, auch mit 18, 19, 20! kommst du aber mit zwei drei Leuten (Alterskonstelation 16 17 18 18) um 23 kontrolliert keine Sau mehr! Doch Vorsicht, das ganze könnte für dich bzw deine Eltern teuer werden, wenn du vom Jugendamt erwischt wirst!
Also immer wieder versuchen rein zu kommen (nicht zu häufig) dann klappt das auch und wenn der Türsteher nein sagt, das diskutier nicht lang, wenn du merkst er lässt dich nicht, wird er seine Autorität nicht untergraben lassen, das wäre sein größter Fehler.

Beitrag von T. am 28.05.2005
Das mit dem Antidiskriminierungsgesetz hat an der Tür keine Folgen. Da man sich als Türsteher dann einfach einen Spruch einfallen läßt ("nur mit weiblicher Begleitung, wir sind leider sehr voll und nur Leute die ich kenne,...). Der Betreiber sagt einem was für ein Zielpublikum er haben möchte und das wird dann von der Tür umgesetzt. Wenn es heißt etwa 10% Ausländer und diese 10% möglichst hübsche Frauen wird das so umgesetzt.
Zu Ausweise einsammeln: Ist außerordentlich gefählich wenn sowas rauskommt kann sehr teuer werden! Der Ausweis ist Eigentum des Bundes. Habe aber von einem Laden gehört, da müssen Minderjährige den Ausweis vorzeigen die Daten werden aufgeschrieben und wenn sie gehen werden sie aus der Liste gestrichen, aber um 00:15 werden die Eltern der verbliebenen Kids angerufen mit der Bitte ihre Sprößlinge abzuholen. Wer falsche Daten (Telefonnummer) angibt landet mit Name und Geburtdaten auf der "Blacklist" und es war sein letzter Besuch. Aus datenschutzrechtlichen Gründen zwar zweifelhaft, nur wer nicht zustimmt wird nicht reingelassen.
Ist wie mit der handtaschenkontrolle, darf ich auch nicht, aber wer zickt kann gehen.

Beitrag von J.W. am 29.05.2005
Das das mit dem Ausweiseinsammeln rechtlich nich ganz koscher ist, weiß isch, jedoch ist es so in allen Discotheken im großraum Aachen mit Minderjährigen so. Das weiß auch jeder und es schehrt sich niemand darum! Türsteher sammeln da überall ein und jeder gibt ihn auch freiwillig ab. Diskutieren oder weigern wäre ja verständlicherweise auch mit einem Nichtreinkommen verbunden!Bei welcher Disco arbeitest du denn (Stadt?)?

Beitrag von T. am 03.06.2005
Arbeite in Frankfurt am Main. Mehr möchte ich aber zu dem Club in dem ich arbeite hier nicht schreiben.

Beitrag von M.S. am 05.06.2005
Hi
ich find es gut, dass sich hier ein Türsteher zu Wort meldet!
Meiner Meinung nach haben Kinder und Jugendliche unter 18 sowieso nichts in Diskos zu suchen. Auch, wenn jetzt viele diese meine Meinung für antiquiert halten mögen, denke ich so. Wenn der Bund schon die Eltern in ihrer Erziehung unterstützen will, dann sollte man allen unter 18 das Betreten von Diskos und ähnlichen Tanzveranstaltungen verbieten. Es dient nämlich nicht wirklich der Entwicklung und die Drogenprävention kann man sich ebenfalls an den Hut stecken!

LG Manu

Beitrag von M. am 10.09.2005
Moin erstmal!

1. Der Beitrag von ein(em) Türsteher zeigt doch einfach nur die Intelligenz Dieser sowie ihre Achtung m(M)inderjährigen gegenüber. Gruunssätzlich (wahrscheinlich grundsätzlich) lässt man einfach alle draußen und schafft es so, etwas weniger arbeiten zu müssen. Denkt doch einfach mal zurüch an eure Jugend (falls ihr euch nicht nur geschlagen habt und verdummt seid)

2. Ohne an die Vernunft der Türsteher im allgemeinen zu appellieren hat man einfach keine Chance.


Andere (aber ähnliche) Frage:
Ich bin zwanzig Jahre alt. Neulich ließ mich ein Türsteher erst ohne Probleme in eine Disco. Ich bezahlte den Eintritt und ging nach ca. anderthalb Stunden vor die Tür um Luft zu schnappen. Danach ließ mich der Türsteher nicht mehr hinein, mit der Begründung, dass ich "nicht ins Bild des heutigen Abends" passte. Ich war komplett nüchtern und nicht aggressiv, das Motto des Abends hatte sich auch nicht geändert. Ist auch dies Rechtens?

Dank im vorraus für eventuelle Antworten.
Michael

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