Beitrag von M.S. am 12.09.2005
Also, erst mal finde ich es etwas unfair, dass du Türstehern Faulenzertum unterstellst. Sie machen sich wohl eher mehr Arbeit damit, Leute abzuweisen, als rein zu lassen!
Und sie dann noch zu beleidigen, finde ich auch nicht richtig.
Zu deinem speziellen Fall:
Ich finde es bedenklich, da du ja Eintritt bezahlt hast und eigentlich schon drin warst. Natürlich darf er dich abweisen, wenn er das als normales Verlassen wertet. Allerdings müsste man dann auch wieder Eintritt bezahlen.
Wenn das nicht der Fall ist, hast du die Veranstaltung eigentlich nicht verlassen und dürftest daher auch wieder rein...
Ganz komische Sache!!!
Manuel
Beitrag von Z. am 16.10.2005
Hi,
die Türsteher sind Besitzdiener, dass bedeutet in diesem Fall, ihnen wurde das Hausrecht gegeben, wenn man nicht reinkommt, muss man das akzeptieren, Punkt aus!
Ich komm auch net überall rein, aber so ist das nun mal.
Sie machen ihre Arbeit.
Natürlich gibt es auch unter denen schwarze Schafe, aber wo ist es nicht so?
Ohne Connections ist es echt verdammt schwer einen Job hier an Frankfurt an der Tür zu bekommen, ich geb mein bestes. :)
Beitrag von M. am 30.12.2005
Andere Frage:
Wie sieht es aus wenn Karten im Vorverkauf (Bsp.: Sylvester-Party) verkauft werden und die Türsteher, die bekannterweise [ohne Begründung] einigen Ausländern keinen Eintritt gewähren, den Eintritt verwehren wollen? Besagte Karten kosteten nun aber 30 Euro und sind schließlich schon im Besitz des Kunden.
Danke für die Antworten!
Beitrag von J.W. am 30.12.2005
Wir haben letztens unsere Vorabiparty gefeiert. Den Club mit dem wir zusammenarbeiteten ist eine Nobeldisko. Im Vorverkauf setzten wir einen Teil der Karten ab. Da unsere Gäste nicht alle in das Bild der Türsteher passten blieben viele draußen, auch wenn sie schon Karten hatten. Diesen wurde aber dann an der Abendkasse ihr Geld erstattet. Das schmälerte zwar unsere Einnahmen aber man kann keinen für etwas zahlen lassen, was er nicht bekommt (außer für Karten für die WM06).
Ich denke bei dir wird das auch so sein, dass wenn du nicht reinkommst dein Geld zurückerhälst. Sollte das nicht so sein und du mehere kennen bei denen das genauso ist, könnte sich ein Anwalt lohnen (Rechtsschutzversichert?)
Beitrag von Z.-.j.T. am 31.12.2005
Hallo.
Genau so wird es sein, bei keinem Einlass muss der Jenige natürlich sein Geld zurück bekommen. Alles andere wäre eine Frechheit. Ich muss heute nacht nicht arbeiten und gehe feiern. :)
Beitrag von K.b. am 24.03.2006
Hallo,
habe mir grade mal die Sache hier durchgelesen. Also klar ist, wenn man nicht reinkommt hilf es definitiv nicht zu diskutieren. Gerade wenn man keine 18 ist, da ist es auch völlig uninteressant ob man eine "Einverständnisserklärung" der Eltern hat oder nicht (Ich weiß es gibt Läden wo es so gemacht wird) da,- Ich weiß nicht wer dieses Gerücht in die Welt gesetzt hat, dieses erstmal keinerlei !!! Aussagekraft hat.
Es gibt nur ganz ganz wenige Fälle wo es zur Anwendung kommen kann. Ganz davon abgesehen, dass in solchen Fällen der Betreiber im Fall der Fälle den Kopf dafür hinhält. Bei uns kommt auch keiner unter 18 rein und wenn nur ne Woche fehlt.
Zu der Sache mit dem Vorverkauf:
Dieses ist immer etwas schwammig, habe ich Karten und bin keine 18 und ist dieses auf den Karten vermerkt, siehe auch AGBs der Läden, hat man schlicht und einfach Pech gehabt. Mit dem Kauf akzeptiere ich ja auch die AGBs.
Eine Erstattung ist daher nur eine reine Kulanz des Betreibers, ist es nicht auf den Karten gedruckt, bekommt man dann schon sein Geld. Gleiches gilt für "Einlass in gepflegter Gardrobe".
Praktischerweise muß man aber auch sagen das es draussen meist anderes gehandhabt wird wie hier beschrieben....
Beitrag von g. am 04.04.2006
hey michael
deine letzte frage (ist auch dies rechtens)ist mit recht gestellt..ich bin 17(fast 18)und bin die letzten monate ständig in eine disko gegangen..(wurde nie nach ausweis gefragt)plötzlich letztes WE dann wurden meine freundin und ich gefragt durch die kellnerin..nun dürfn wir nich mehr weg gehn,bzw nicht mehr rein..nicht mal in begleitung eines volljährigen bzw eines volljährigen geschwisterkindes..ist das rechtens?fragt keiner nach und kümmert sich natürlich auch keiner drum...fand aba dein beitrag zu dem thema echt klasse und finde du hast sehr wohl recht damit!=)
Beitrag von K. am 11.05.2006
Vielleicht war die Disko an diesem Abend ab 18 oder du warst "Falsch" angezogen für den besagten Abend, die Türsteher wollen manchmal eine bestimmte Atmosphäre bilden, und vielleicht hast du da gerade nicht rein gepasst
Beitrag von M.S. am 12.05.2006
und ich finde, dass du totalen Schwachsinn laberst!!! (@ genay)
Die Leute in der Disco können / dürfen / müssen entscheiden, wer rein darf und wer nicht und wenn ihr dadurch geglänzt habt, dass ihr als Minderjährige in Discos reinspaziert und evtl. euch mit Alkohol zulaufen lasst, dann ziehen die Betreiber Konsequenzen. Denn die wollen auch nur Ärger vermeiden und schmeißen euch lieber raus als nachher auf der Anklagebank zu sitzen!!!
PS: Ich kenne deinen genauen Fall nicht und will dir auch nichts unterstellen, es mag oben so rüberkommen.... aber es muss ja irgendeinen Grund geben...
Beitrag von S.T. am 01.07.2006
Hi Leute,
Es gibt seit vorgestern das neue Antidiskriminierungsgesetz.
Ich werd auf jeden Fall einen Diskobetreiber hier in Dortmund verklagen.
Grund: Freitags nur Deutsche
Samstags Eintritt für alle frei
Bilder zum Beweis gibts genug auf deren Homepage.
Da das ganze unter Massengeschäft fällt, werde ich 100% mit meiner Klage durchkommen.
Gruß
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