Beitrag von w. am 22.04.2007
Hallo estma... hab da mal ne frage:
da ich und ein paar freunde von mir 17 Jahre alt sind dachtn wir uns gestern das ma eine lokal gehn...
okey soweit so gut... wir hockn uns da ganz gemütlich rein (es war schon 23:00 Uhr), dann kommt der kellner wir bestelln ein Bier(des darf ma ja scho mit 17), dann verlangt der Kellner ausweiße okey wir zeign vor und auf einmal macht der uns voll dumm an von wegn das er nicht seinen arsch riskiern will ne anzeige zu kriegn weil wir hier in dem lokal hockn und noch keine 18 sind und das wir nur bis 22:00 Uhr in gastronomischen einrichtungen sein dürfn !!!
dann ham wir 2 möglichkeint von dem gekreigt entweder wir gehn oder er scheißt uns raus... dann sind ma halt gegangt....
etz zur eigentlichen frage:
hat der kellner recht, dürfn wir nur bis 22:00 Uhr in gastronomische einrichtungen und raus
??
weil uns hat das echt angekotzt... besoners weil ers auch ein bisschen freundicher hätte sagn könn....
Beitrag von A.M. am 23.04.2007
Bis 24 Uhr hätte Euch der Kellner im Lokal lassen dürfen.
Jugendschutzgesetz § 4
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
Beitrag von N.G. am 07.05.2007
Hallo Oliver,
Also wenn du 16 bist darfst du bist 00 uhr raus,das steht so im Gesetzt jedoch nicht falsch verstehen du sollst um 00 uhr zuhause sein und nicht um 00 uhr aus der disco torkeln und außerdem bei diesem mit 00 uhr draußen bleiben ist das immer so eine sache, wenn du zb schule hast am nächsten tag sollte man sich evtl doch überlegen ob das nun sinvoll wäre wenn man bis 00 uhr draußen bleibt!!!
Aber a,m wochenende denk bitte dran hast du mehr rechte
Viel spass und reiz das nicht zu sehr aus
gruss an alle bis denn
Beitrag von M.S. am 08.05.2007
Mädel, ich will nicht unhöflich sein, aber du vermischst in deinem Text sowohl Wahrheiten mit Unwahrheiten als auch Gesetzesregelungen mit persönlichen Ratschlägen.... das ist nicht gut!
Im JuSchG § 5 ist geregelt, wie lange sich Kinder und Jugendliche bei Tanzveranstaltungen aufhalten dürfen. Es steht überhaupt nichts davon dort, wann die Personen dann zuhause sein müssen!! Nichts!! Entsprechendes gilt für Cafés und Restaurants.
Es ist also erlaubt, dass man die Disco erst um Mitternacht verlässt und dann gemütlich heimgeht!
Von der Zeit, zu der man zuhause sein muss, steht im JuSchG nämlich nichts. Es ist also nicht geregelt, wann Kinder und Jugendliche daheim sein müssen - damit ist es ihnen auch erlaubt, die komplette Nacht draußen zu verbringen.
Und dafür ist es ferner keinesfalls relevant, ob am nächsten Tag Schule ist oder nicht!!
Auch ist die Aussage, dass man am Wochenende mehr Rechte hat, einfach falsch!! Das Wochenende hat keinen Sonderstatus!!
So, und die persönlichen Ratschläge, die man gibt, sind eine andere Sache. Darüber will ich mich aber nicht auslassen, dazu werden hier garantiert noch genug mehr oder weniger sinnvolle Postings abgegeben werden...
Beitrag von b. am 07.07.2007
Ich hab jetzt alles was ich dazu gefunden habe, sowohl hier, als auch im Jugendschutzgesetz, durchgelesen. Allerdings hätte ich dazu noch eine Frage: Welche Orte fallen unter "§ 8 Jugendgefährdende Orte"?
Sind das die Orte die zuvor aufgezählt werden?
Kann darunter nicht auch die Straße fallen? Schließlich ist es nachts auf der Straße ja auch nicht unbedingt ungefährlich..
Beitrag von F.K. am 26.08.2007
Das ist abschließend geklärt:
- Spielotheken, Casinos
- Orte, an denen Prostitution stattfindet oder Pornografie gezeigt wird
- bestimmte Nachtclubs mit entsprechendem Programm
Der sogenannte öffentlich Raum, also die Strasse gehört mit Sicherheit nicht dazu, die ist auch für Erwachsene genauso gefährlich wie für Jugendliche.
Beitrag von B. am 31.08.2007
Und wie ist das mit dem Kiez in Hamburg? Mir wurde erzählt, dass einige da mit 16 kontrolliert wurden und nicht dort sein durften..
Beitrag von M.S. am 24.09.2007
Da überall im Kiez Prostitution stattfindet, kann ich das verstehen. Es ist zwar offene Straße, aber hier würde ich einen Sonderfall sehen...
Ich denke, dass in solchen speziellen Fällen, ein gewisser Ermessensspielraum vorhanden ist. Auch ist mir nicht bekannt, ob zum Kiez oder anderen Rotlichtvierteln schon gerichtliche Urteile zu diesem Thema vorliegen...
Beitrag von d. am 18.11.2010
ich bin 16 darf in der woche nicht raus nur am wochenende und dann auch nur bis 20uhr. ihr könnt alle so froh sein ;)
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