Beitrag von f. am 24.08.2004
Ich bin 14 und will wissen wie lang ich raus darf. Wie lang ich nur so raus darf und auch in der Kneipe. Eigentlich darf ich nur so auf straße so lang ich will raus, oder? MFG FabI
Beitrag von s. am 17.10.2004
Hallo Oli !
Ab 12 jahren bis 15j. darf man bis 22.00 Uhr drausen bleiben und ab 16 jahren darfst du schon bis 24.00 Uhr
Beitrag von S. am 18.10.2004
Zu allgemein. Für verschiedene Orte gelten auch unterschiedliche Zeiten. In dem folgenden Thread ist das ausführlicher beschrieben:
http://www.kindex.de/pro/index.aspx?mode=beitrag&value=1&nr=52
Beitrag von M. am 24.10.2004
Sandy, da liegst du total falsch. Jugendliche dürfen so lange raus, wie es die Erziehungsberechtigten erlauben!!! Also als z.B.14 Jährige darfst du auch bis 3.00 Uhr draussen sein, wenn es die Eltern erlauben .. Allerdings darfst du dich nicht in Kneipen, Kinos ... aufhalten, aber gegen "auf der Strasse" spricht nichts. Gruss Maike
Beitrag von S.R. am 25.10.2004
Hallo franz!!!
Du darfst mit 16 Jahren allerlängstens bis 24 Uhr ohne Begleitperson in die Stadt oder in Gaststätten gehen !!!
Mit freundlichen Grüßen
Sven
Beitrag von I. am 05.12.2004
ich bin jetzt 15 und habe mit meinen Eltern die abmachung gtroffen das ich spätestens0.30uhr zuhause bin!!!soweit ich weis gibt es dafür kein Gesetz!!!!
Beitrag von M. am 09.12.2004
Hi Sven, das ist falsch!!! Du darfst mit 16 Jahren so lange draussen bleiben, wie es deine Eltern erlauben. Auch bis 2.00 oder 3.00 Uhr. Allerdings ist es richtig, dass du dich dann nicht in einer Gaststätte oder einer Disco aufhalten darfst. Es gibt kein Gesetz, dass sagt, dass Jugendliche zu einem bestimmten Zeitpunkt "von der Strasse" sein muessen. Gruss Maike
Beitrag von S. am 03.07.2005
Soweit ich weiss,
kann man mit 16 Jahren bis 0:00 Uhr raus.Aber leider kann ich meine Mutter davon nicht überzeugen und deshalb darf ich nur bis 23 Uhr nach draussen und das ist manchmal schon eine Ausnahme. ELTERN ;D
mfg Slyde
Beitrag von A.M. am 04.07.2005
Beitrag von B.S. am 06.07.2005
Ich kann auch nur noch mal wiederholen. In Deutschland ist es den Erziehungsberechtigten überlassen, wie lange Ihre Sprößlinge draußen (auf der Straße) sein dürfen. Probleme kann es mit dem Jugendamt (Stichwort Aufsichtspflicht) geben, wenn ein z.B. 12jähriger nachts um 3.00 von der Polizei aufgegriffen wird. Ein Gesetz gibt es definitiv nicht.
In Lokalen (Kneipe/Disco) darf man sich mit 16 bis 24.00 Uhr alleine aufhalten. Daher finde ich es auch O.K. wenn einen die Eltern mit 16 bis 24.00 oder 0.30 "draußen lassen".
In Österreich gilt anderes. Dort gibt es Gesetze, wie lange Minderjährige draußen sein dürfen (von Bundesland zu BL unterschiedlich).
Vielleicht ist ja desw. die Verwirrung hier entstanden.
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