Beitrag von K. am 18.09.2008
So, zweiter Anlauf :) Ich vermute, ich habe meinen Eintrag letztes mal an eine Stelle gepostet, wo er nicht hingehörte, er ist auf jeden Fall weg xD Also das Ganze in der Hoffung, dass der Eintrag morgen nicht wieder gelöscht ist, nochmal:
Es geht um das Problem eines Freundes (16), der von seinen Eltern gegen seinen Willen in ein Internat geschickt wurde, welches fast 100 km von seinem Zuhause entfernt ist. Dort geht es ihm - um es direkt zu sagen - mehr als beschissen.
Meine Fragen lauten nun wie folgt:
Ist es legitim, dass seine Eltern ihn gegen seinen Willen dort festhalten? Ich habe mal von einem Gesetz gehört, nachdem man im Alter von 16 Jahren seinen Wohnort frei wählen darf (sofern das möglich ist). Leider habe ich das betreffende Gesetz noch nirgendwo in schriftlicher Form gefunden, ich habe also keine Ahnung, inwiefern da wirklich etwas dran ist.
Des Weiteren: Was gibt es für Möglichkeiten ihn vor seinem 18. Geburtstag legal da raus zu holen?
Es wäre gut, wenn entsprechende Gesetze zu dieser Thematik (fals in dieser Form vorhanden) mit den entsprechenden Paragraphen belegt werden könnten.
Vielen Dank schon mal im Vorraus!
Kassandra
Beitrag von A. am 28.09.2008
Gegen den Willen der Eltern ist das nur mit Hilfe des Jugendamtes möglich. Und auch nur dann, wenn wirklich nachvollziehbar nachgewiesen kann, dass der junge Mensch bei dem von den Eltern bestimmten Aufenthaltsort massiv gefährdet wäre.
Ein Ansatz hierfür wäre zum Beispiel § 42 im KJHG.
Beitrag von K. am 29.09.2008
Also, erstmal vielen Dank für die Antwort!
Ich habe mir den Paragraphen durchgelesen und wirklich interessant scheint da in dem Fall ja nur folgender Auszug aus dem ersten Abschnitt zu sein:
"Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn [...] eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen [...]"
Und da gehen die Probleme auch schon weiter: Seine Mutter würde niemals etwas unterschreiben, was zu seinem Vorteil wäre (Das geht so weit, dass sie ihm ausdrücklich untersagt hat, am Wochenende nach Hause zu kommen, was darauf hinausläuft, dass er von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend bis auf ein paar Betreuer so ziemlich der Einzige ist, der sich im Internat befindet.).
Beim Jugendamt war er vor ein paar Monaten schon einmal, als bereits feststand, dass er zu Beginn dieses Schuljahres ins Internat abgeschoben werden soll. Dort hat er dann ebenfals gesagt bekommen, dass ohne die Unterschrift seiner Erziehungsberechtigten gar nichts geht. Wenn es darum ginge, Familiengerichtsmäßig vorzugehen, weiß ich nicht, wie weit ihn das bringen würde, da seine Mutter selbst in einer Anwaltskanzlei arbeitet und sich in diesem Gebiet demnach sehr gut auskennt.
Soviel dazu. Ich hoffe auf weitere Antworten/Ideen und bedanke mich im Vorraus!
Kassandra