Beitrag von A. am 03.04.2008
Hallo ich habe ein Problem mein Freund ist 18 und ich selber bin 14!Wir sind jetzt seit 2 Monaten zusammen und ih wollte fragen ob er in dne Knast kommen kann weil wir zusammen schlafen und er halt Volljährig ist und ih nicht.Mein Mum denkt er sei 15 hat aber zweilfel daran.Mein vater weiß das er 18 ist und hat damit kein problem(sie sind getrennt).
Bitte sgat mir ob meine Mum ihn Anzeigen kann .....
...und er dan in den Knast wandert
Ich liebe ihn überalles und möchte ihn nicht verlieren
Beitrag von A. am 23.06.2008
Hallo,
erstmal in aller Ruhe nach...
Sprich erstmal mit deiner Mutter darüber ( ohne zu sagen, dass dein Freund volljährig ist), ob sie dagegen wär und warum. versteht sie gut mit deinen Freund?
Sprich auch über deine Ängste darüber. Deine Mutter kann deinen Freund richtig kennenlernen und ihre Meinung sich äußern. Aber vorsicht, wenn du dich verweigert ihn vorzustellen kann sie misstrauisch sein.
Es ist immer gut das du ehrlich zu ihr bist dann weiß sie das du ihr vertraut und dir gut geht.
Ob er dafür ins Knast wandert, bezweifele ich es. Es muss nicht der Gefängnis sein, es könnte auch mit der Geldstrafe sein. Aber erstmal mit deiner Mutter und sieh positiver. Du darfst sie nicht anschreien, sondern in netten Ton reden mit ihr. Ich weiß es ist schwer, aber damit kommt ihr besser klar als nur herumschreien. Ich weiß ja nicht ob du ein gutes Verhältnis mit ihr hast
Gruß,
Antje
PS Achte nicht auf die Rechtschreibung, das liegt an meiner Hörgeschädigtkeit.
Beitrag von L. am 20.02.2009
Das ist schon recht problematisch: Ab dem Alter von 14 ist es zwar nicht mehr GRUNDSÄTZLICH strafbar, kann aber in einigen Fällen dennoch strafbar sein. Zum Beispiel wenn du bei deinem Freund übernachtest und dann mit ihm schläfst, nennt sich das mit Pech sexueller Missbrauch, weil er eine Zwangslage ausnutzte, heißt dann die Begründung. Auch wenn das für dich kein "Missbrauch" ist. Es gibt seit den neuen Gesetzen von November 2008 einige Dinge die hier schwierig sind.
Deine Mum könnte ihn anzeigen, jeder könnte ihn anzeigen. Die Klage wird dann von einem Staatsanwalt eingereicht und kann vom Anzeiger nicht widerrufen werden.