Beitrag von A.W. am 24.06.2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage an Sie zu richten, die mir sehr grosses Kopfzerbrechen bereitet. Wir haben in der Bekanntschaft eine Dame, die das Sorgerecht für ein 8 jähriges Kind besitzt.
Sie hat sich vor kurzem von Ihrem Ehemann getrennt aufgrund einer Liebschaft mit der Sie immer noch näheren Kontakt pflegt.
Wichtig hierbei ist, dass Sie seitdem Ihr Kind vernachlässigt. Angefangen bei Pflege und Reinigung seiner Anziehsachen, bei der Nahrungsversorgung ( allzu gerne werden 2 Mahlzeiten ausgelassen ) sowie letztendlich meiner Ansicht nach der Aufsichtspflicht.
Meine Frage bezieht sich auf die Aufsichtspflicht. Sie schickt den Jungen fast jeden Tag auf den Spielplatz und verlässt die nähere Umgebung. Mit näherer Umgebung versteh ich mehr als 2 km. Das Kind sowie nähere stehende Personen haben keinerlei Information darüber, dass Sie die Umgebung verlassen hat und wann Sie beabsichtigt wieder zurückzukommen.
Abwesenheitszeiten zwischen 3 – 5 Stunden und länger sind keine Seltenheit. Für den Jungen besteht keinerlei Möglichkeit eine Mahlzeit bei sich zu Hause einzunehmen oder das stille Örtchen zu nutzen.
Folgendes habe ich vorgefunden:
§1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
In welches Maß das Kind zu beaufsichtigen sei und in welchem Alter was angemessen wäre geht leider nicht aus diesem Paragraphen hervor. Auch gibt es noch keinerlei Rechtssprechung, was diesem Falle ähneln würde und da ich meine Kenntnis gegenüber dem Gesetz als Mangelhaft bezeichnen würde, hoffe ich dass einer die nötige Kenntnis besitzt.
Daher meine Frage:
Ist es rechtsmäßig ein 8 jähriges Kind alleine auf dem Spielplatz zu lassen und selbst die Umgebung zwischen 3 -5 Stunden zu verlassen?
Gibt es vielleicht diesbezüglich eine Rechtssprechung?