Beitrag von D.M. am 27.01.2007
Hallo.
Habe ein riesen Problem. Mein bester Freund hat grad von seiner Schule die Kündigung bekommen.
Die Mutter kommt nicht mehr klar mit ihm, und der Stiefvater redet immer auf die Mutter ein. Nun soll er zum Stiefvater geschoben werden. Der wohnt ungefähr 500 km entfernt. Er selbst (15) will nicht und möchte sich auch ändern da er erkannt hat das es wirklich um was geht grade. Also auf gut Deutsch der Arsch geht im auf Grundeis.
Meine Frage ist.
Dürfen die Eltern bzw. die Mutter ihn zum 500 km entfernten Vater schicken?
Dürfen sie es gegen seinen willen?
Weiss jemand vieleicht noch eine Lösung?
Ab wann darf ein Jugendlicher eine Wohnung haben?
Danke für alle die mir helfen wollen und konn ten.
MFG dd-boy
Beitrag von M.S. am 31.03.2007
Nach BGB §1631 sind die Eltern berechtigt und verpflichtet für das Kind zu sorgen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Also dürfen die Eltern sagen, wo das Kind zu leben hat - in gemeinsamer Entscheidung.
In Einzelfällen kann natürlich jeder versuchen, sich mit Händen und Füßen gegen einen Umzug zu wehren, der Erfolg allerdings ist fraglich. Ein Umzug in ein Heim bzw. zu Verwandten ist nicht auszuschließen, da ich nicht davon ausgehe, dass das Jugendamt schon 15-jährige alleine wohnen lässt (allerdings habe ich hier für meine Vermutung weder Präzendenzfälle noch Gesetze parat).