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Probleme-Forum - Sportveranstaltungen

Beitrag von m. am 04.01.2007
hallo erstmal, ich hab da auch mal ne frage.
mein sohn spielt in einem verein, um zu einem ligaspiel zu kommen müssen die Jugendlichen (13-15 jahre alt) nachts 3:00 losfahren , aufstehen wäre dann 2:00 spielbeginn wäre 7:45. eine Übernachtung vor ort ist nicht möglich da es von den kosten her nicht zu vertreten ist.

meine frage nun, ist das überhaupt laut jugendschutzgesetzt rechtens, sollen nicht unsere kinder wenigstens bis 6:00 schlafen können???

mfg molli67

Beitrag von M. am 05.01.2007
Busfahrten sind nach dem Jugendschutzgesetz zu keiner Uhrzeit verboten.

Beitrag von M.S. am 06.02.2007
Was rechtens ist und was man "soll", geht hier leider auseinander. Die Busfahrt ist nicht verboten, aber gut ist sie natürlich nicht.
Mein Tipp: Ihr Verein soll sich mit dem gegnerischen Verein in Verbindung setzen und vereinbaren, dass die Jugendlichen evlt. in einer Sporthalle oder im Vereinsheim auf Isomatten übernachten. Dann wäre eine Anreise am Vorabend preislich vertretbar.

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