Beitrag von D. am 29.12.2006
hey,
ich hab mal ne frage und zwar gibt es eine bestimmte quadratmeter zahl die ein kind in der wohnung seiner eltern beanspruchen kann !?! und notfalls vors gericht gehen kan wenn mann die nicht bekommt !?!?
Beitrag von N.S. am 11.06.2007
Hallo.
Ich bin mir nicht sicher, ob folgende Kenntnis auch in deinem Fall greift, aber beim Sozialamt (heute Hartz IV) wir folgendes berechnet:
Hausvorstand = 45 qm
jede weitere Person = 15 qm / Person
Ob man diee qm Angabe allerdings auch juristisch geltend machen / beanspruchen kann, wage ich zu bezweifeln, da dies ja von verschiedenen Faktoren abhängt:
- Gesamtwohnungsgröße
- Raumaufteilung
- Anzahl d. im Wohnraum lebenden Personen
- Bei Zimmerteilung b. Geschwistern: Alter &
Geschlecht
- Finanzlage der Mietzahlenden Person = Kann diese
eine größere Wohnung finanzieren
- Zumutbarkeit