Als „Kinderehe“ wird eine Ehe bezeichnet, bei der mindestens ein Ehegatte jünger ist als das vorgegebene Alter für die Eheschließung. Eine Eheschließung von Jugendlichen unter 16 Jahren war in Deutschland in Ausnahmefällen bis 2017 möglich. Hierzu war die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten oder des Gerichts nötig. Seit Juli 2017 bestimmt eine Gesetzesnovelle, dass Eheschließungen in Deutschland erst ab dem Alter von 18 Jahren erlaubt sind. Ausnahmefälle kommen nicht mehr in Betracht.
Nicht überall auf der Welt gilt das Verbot der Kinderehe. In manchen Ländern ist die Kinderehe aus kulturellen oder religiösen Gründen durchaus nicht unüblich. Weltweit gibt es mehr als 700 Millionen Frauen, die bereits vor ihrem 18. Lebensjahr geheiratet haben. 250 Millionen Frauen waren bereits im Alter von unter 15 Jahren verheiratet. Oft finden solche Ehen auf Initiative der Eltern statt. Hierbei spielt auch eine Rolle, dass das Mädchen noch eine Jungfrau ist. Hintergrund solcher Kinderehen kann auch sein, verwandtschaftliche Verhältnisse zu regional wichtigen Familien herzustellen und die Versorgung des Kindes oder des Jugendlichen zu beenden.
In vielen Regionen Asiens spielen Kinderehen eine wichtige Rolle. Oft ist die Kinderehe mit einer Zwangsheirat gleichzusetzen, da das Kind nicht dazu in der Lage ist, die Tragweite der Ehe selbst zu verstehen. Vor allem Mädchen aus armen Familien werden aus finanziellen Gründen häufiger verheiratet. In Nepal sind rund zehn Prozent aller Mädchen vor dem 15. Lebensjahr verheiratet. Formell sind die Kinderehen hier verboten. In verschiedenen ländlichen Gebieten von Georgien gehen nicht wenige Mädchen nach Ende der Schulpflicht mit 12 Jahren eine Ehe ein. Auch in den ländlichen Regionen von Indien sind Kinderehen keine Seltenheit, obwohl sie formell verboten sind. Aus Jemen sind Fälle bekannt, in denen neunjährige Mädchen verheiratet worden sind.
Reisen verheiratete Kinder nach Deutschland ein, so stellt das die Ausländerbehörden vor grundlegende Probleme. Meist erfolgt die Einreise ohne Eltern, den Kindern oder Jugendlichen steht dann der volljährige Mann an der Seite. Dies ist ein Konstrukt, dass es in Deutschland so nicht gibt. Seit 2017 besteht die Option, solche Kinderehen in Deutschland per Gerichtsbeschluss aufzuheben. Dieses Recht wird bislang noch nicht oft in Anspruch genommen. Einerseits sind sich die betroffenen Kinder und Jugendliche ihrer rechtlichen Ansprüche oft kaum bewusst, andererseits fürchten sich die Mädchen davor, im Kontext ihres Kulturkreises „die Ehre zu verlieren“.