Beitrag von V.T. am 10.02.2005
bitte bitte antworten!
ich werde bald 16 und habe dann vor, zu meinen 23-jährigen freund und seiner familie zu ziehen. ich packs zu hause, aus triftigen gründen, nicht mehr.
ich geh noch zur schule und würde mir in der nähe des neuen wohnorts eine schule aufsuchen um meine schulausbildung, so gut es geht, zu beenden. bis zu meinen abschluss könnten meine erziehungsberechtigten mir das monatliche kindergeld zur verfügung stellen.
geht das alles ohne die erlaubnis meiner erziehungsberechtigten und wenn ja, wie?
bitte bitte antworten!
(wenns geht auf meine e-mail adresse!)
Beitrag von m. am 13.04.2005
bitte die frage auch mal hier beantworten wenn möglich.
die frage ist denke ich für einige interessant.
Beitrag von G. am 15.04.2005
Gegen den Willen der Eltern nur, wenn das Jugendamt mitmacht. Und dafür muß dem Jugendamt schon sehr viel vorliegen.
Beitrag von m. am 15.04.2005
kenn ich aber 2 fälle aus meinem umfeld wo es so gemacht wurde, ohne amt und auch gegen den willen der eltern.
Beitrag von M. am 16.04.2005
Dann kannten die Eltern ihre Rechte nicht und das Jugendamt hat es nie erfahren. Die Eltern hätten eine Strafanzeige wegen "Kindesentzug" stellen können und die Angelegenheit wäre erledigt.