Beitrag von N. am 11.06.2007
Es sind immer beide Parteien, der eine mehr, der andere weniger. Meine Anwältin ist seit heute im Urlaub, as ein Glück sie doch hat...;-) Also bin ich heute selber zum Gericht und habe erneut Antrag auf alleiniges Sorgerecht für beide Kinder und bis zu der Entscheidung durch ein gerichtliches Verfahren hierzu noch Antrag auf einstweilige Anordnung zum alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt. Ich mache mir nichts vor, dass alleinige Sorgerecht bekomme ich gewiß nicht, aber da AB bestimmt, denn für den Sohn habe ich es schon damals bekommen, als es um seine Einschulung ging. Ich weiß nicht, wie ich den Menschen dazu bewegen kann, einzusehen, dass weniger wir, sondern schlimmer die Kinder darunter leiden. Wie blind muss man sein, um das nicht selber zu erkennen? Ich möchte im Übrigen nicht sagen, dass nur der Vater Schuld an ihrer psychischen Situation ist, nicht dass man es falsch versteht. Dafür gibt es noch andere Gründe (u.a. meine schlechte Kindheit, die sich unbewusst verhaltensmäßig aufs Kind widerspiegelt) (habe ich erst im März diesen Jahres erfahren, hätte ich nie gedacht, mache nun auch eine Therapie) Aber auch die Situation, dass meine Tochter durch mich vor 1,5 Jahren noch ein Brüderchen bekam, machte sie fertig. (Eifersucht, obwohl sie immer mit eingespannt war). Ayleen kommt nun noch diesen Monat in stationäre Behandlung, sobald ein Platz frei wird. Aber es ist traurig, dass sich Eltern nicht einigen können und es schließlich soweit mit den Kinder kommen muss, und wie bereits erwähnt, nicht Geschlechter bezogen gegen Väter gemeint. Ich kenn nämlich auch einige Mütter, die so verbohrt sind und da mache ich keine Unterschiede.
Beitrag von N. am 11.06.2007
Liebe Jana,
Das Gericht wird mit Hilfe des zuständigen Jugendamtes erkennen, was gut für eure Tochter ist und wenn notwendig wenigstens befristet ein eingeschränktes Besuchsrecht einräumen. Ich habe auch gelernt, wie viel ich falsch gemacht habe, obgleich ich erst glaubte, das richtige zu tun. Aber ich lasse mich gern belehren. daher bezeichne ich meinen Exmann auch als verbohrt. er ist so verbohrt und fixiert darauf, mich zu ärgern, dass er nicht sieht, wie er den Kindern damit schadet. Wie bereits erwähnt, erkundigt er sich ja auch nicht darüber und nimmt auch keine Ratschläge vom Jugendamt oder urteile vom Gericht an. Abgesehen von den obigen Fehlgeschehnissen bei den WE´s beim Vater, bemüht er sich sonst recht gut: Heißt: Er versorgt sie körperlich, spielt mit ihnen und unternimmt auch kleinere Ausflüge. Deswegen glaube ich ja auch nicht ans alleinige Sorgerecht, obgleich ich der Meinung bin, es gibt nichts wichtigeres als das körperliche und psychische Wohl der Kinder. Ich möchte den Umgang auch gar nicht unterbinden, denn die Kids hängen trotzdem an ihrem Vater. Aber ich werde versuchen, wenigstens befristet, ein durch das Jugendamt betreutes Umgangsrecht für den Vater zu erwirken. Ich hoffe, dass er dann lernt, die Kinder nicht mit unseren Sorgen, Problemen und anderen Belangen zu belasten!
Beitrag von s. am 29.10.2007
Habe nun diese ganzen Beiträge gelesen und bin eigentlich nur ohnmächtig. Dachte immer nur das ich die A-Karte in Bezug auf Ex-Partner gezogen. Bin jetzt 6 Jahre getrennt und 3 Jahre geschieden. Die Scheidung war ein Kampf. Bevor ich ging waren seine letzten Worte, er würde so lange tun und machen bis die Kinder zu ihm wollen. Und jetzt ist es soweit die Große ist Probeweise für 2 Monate bei Ihm. Sie will Ende des Schuljahres die Schule wechseln nach Hannover. War so ein Schock, so viel Trauer so viel Wut. Deshalb testet Sie jetzt. Meine Kleine war die ganze Zeit strickt dagegen so weit weg zu gehen. Doch jetzt will Sie auch und ich bin mir nicht sicher, ob ich diese Entscheidung einer 6 jährigen überlassen kann.
Meine Große ist 9 und kann nach meiner Meinung auch noch nicht die Tragweite sehen. Wie reagiert man nun zum Wohle des Kindes. Läßt man sie gehen? Oder kämpft man zum Wohle des Kindes? Ich find es so schwer...so schwer...man kann es nicht in Worten ausdrücken...
Weitere Ergebnisseiten: 123