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Kinderrechte-Forum - Jugendstrafrecht für 21 Jährige

Beitrag von Y. am 29.08.2004
Was haltet Ihr von der Forderung von CDU Politikern das Jugendstrafrecht für 18-21 Jährige abzuschaffen?

Beitrag von V.H. am 31.08.2004
Möglicherweise haben diese Politiker vergessen, worum es beim Jugendstrafrecht geht:

Es geht nicht in erster Linie um verkürzte Haftstrafen, sondern um pädagogische Zielsetzungen. Im Rahmen des Jugendstrafrechtes können pädagogische Auflagen vereinbart werden, die im Erwachsenenstrafrecht nicht möglich sind.

Beitrag von M. am 04.09.2004
Erwachsene ab 18 haben alle Rechte eines Erwachsenen. Sie dürfen wählen, Verträge abschleßen und Autofahren. Wenn sie überall als erwachsen gelten, dann bitte auch im Strafrecht.

Beitrag von K. am 13.09.2004
Es kann doch nur um die folgenden Fragen gehen:

1. Wird unsere durch die Abschaffung Gesellschaft dadurch sicherer?
2. Ist damit zu rechnen, daß der junge Erwachsene durch die Abschaffung weniger straffällig wird.

Ich würde beides mit nein beantworten!

Beitrag von M. am 16.09.2004
Natürlich wird das Leben sicherer, wenn man Straftaten bestraft. Warum etwa nicht?

Beitrag von V.H. am 19.09.2004
- Weil die Straftäter dort die "richtig guten Tricks" kennenlernen
- Weil die Chancen der Straftäter auf einen Job nach der Haft weiter sinken
- Weil der Haß auf "den Rest der Gesellschaft" größer wird

Schutz vor Straftaten erreicht man, in dem man Menschen in die Gesellschaft integriert. Wer einen Job hat, der ihm wichtig ist und einen Lebensstandard, den er verlieren könnte, wird weniger Straftaten riskieren.

Beitrag von M. am 23.09.2004
Vielleicht lernen die jungen Leute aber auch, das ihre Handlungen folgen haben...

Beitrag von C.K. am 18.04.2005
Warum soll ein Erwachsener für Mord lebenslang ins Gefängnis und eine 20jähriger nur 10 Jahre ???

Beitrag von M.S. am 23.04.2005
Also, ich halte davon gar nichts.
Es gibt in unserer Gesellschaft verschiedene Stufen des Erwachsenewerdens. Bis 14 Kinde, dann bis 18 Jugendliche/r und dann Erwachsener. Allerdings noch bis 27 junger Erwachsener. Und jetzt hat man einfach geforscht mit welchem Alter man für was fähig ist (in etwa). Beispielsweise sind Kinder bis 7 Jahre noch überhaupt nicht deliktsfähig. Sie können also keine Straftat begehen usw. Mit 18 erhält man dann weitestgehen alle Rechte. Aber man darf z.B. erst mit 25 alle Waffen kaufen. D.h. doch, dass man es nicht als gegeben sieht, dass Personen unter 25 genau wissen, was sie tun. Zumindest teilweise.
Und daher gibt es für Richter immer einen Ermessensspielraum. Wenn z.B. ein Kind mit 8 Jahren eine Straftat begeht, dann kann man ein Gutachten einholen und sich evtl. bestätigen lassen, dass das Kind noch nicht so weit entwickelt ist. Also wird kein Verfahren angesetzt.

Aber eines ist in der Aussage einfach falsch: Jeder ab 18 untersteht dem normalen Strafrecht! Punkt, aus und fertig. Daran gibt es nichts zu rütteln.
Aber: Ein Gutachter kann sagen: Hey, diese/r Kriminelle ist von seiner Entwicklung noch nicht so weit. Mein Vorschlag ist, das Jugendstrafrecht anzuwenden. Das weitere liegt dann im Ermessen des Richters.

Noch etwas zum Jugendstrafrecht:
Dieses Recht hat eine vollkommen andere Grundlage als das "normale". Während es sonst einerseits wirklich um Vergeltung und andererseits um den Schutz der Gesellschaft vor dem Straftäter geht (in erster Linie), geht es um Jugendrecht um anderes. Es geht darum, dass man den Jugendlichen durch "pädagogische Maßnahmen" dazu bringt, sich einerseits einmal Gedanken über sein Handeln zu machen und ihn andererseits ganz stark in die Gesellschaft einbindet, damit er nicht weiter abrutscht. Leider wird dies in jüngerer Zeit durch viel zu lange Prozesse behindert...

Warum 18-21??
Früher war man erst mit 21 volljährig und hatte erst ab dann die Rechte und Pflichten, die man heute schon mit 18 hat. Deshalb hat man nicht 20 und nicht 22 genommen, sonder 21.

Fazit: Die Anwendung des Jugendstrafrechtes für 18- bis 21-jährige ist nichts allgemeines, sonder immer ein Einzelfall. Und es dient nicht der milderen Bestrafung, sondern der Rehabilitation der Person.

Ich hielte es für äußerst schädlich , wenn man diese Klausel streicht, weil man dann vielen die Rehabilitaton verweigert.

LG Manu

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