Beitrag von N. am 04.06.2004
Ich hab gehört, dass körperliche Strafen als erzieherisches Mittel verboten worden ist. Stimmt das?
Beitrag von H. am 07.06.2004
BGB § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge
Fassung vom 02.01.2002:
Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.