Beitrag von M. am 28.03.2011
Liebe Foren-besucher, liebes Rechtsteam,
Mich ärgert es immer wieder, dass die Tagespflege immer im hintertreffen ist, wenn sie mit Krippen verglichen wird. Bsp. eine Familie hat zwei Kinder. Kind eins geht in den KiGa, da es bereits 4,5 Jahre. Kind zwei ist erst 1,75 Jahre und soll auch in eine Betreuung. Gibt die Familie Kind zwei in eine Krippenbetreuung, wird 25% der Kosten für Kind eins bei der Berechnung der Abgaben berücksichtigt. Geht Kind zwei aber in eine Betreuung bei einer Tagespflege, müssen die Eltern für beide Einrichtungen den Vollen Beitrag entrichten. Sind das übliche Verfahrensweisen, oder regionale Besonderheiten? der Fall kommt aus Lüneburg/Nds
Danke für Antwort