Beitrag von F. am 18.10.2008
Hallo zusammen,
folgendes ich habe eine freundin die 15 Jahre als ist und das Jugendamt ist ihr Vormund weil sie mit 9 Jahren von ihrer Mutter geschlagen worden ist. Das Jugendamt hat zu meiner Freundin gesagt das, wenn sie in der Schule nicht besser wird das sie auf ein Internat kommt, ohne das sie irgend was dran machen kann, es ist egal ob sie es will oder nicht, sie schicken sie dort rein, darf das Jugendamt das eigentlich machen, ohne meine Freundin zufragen ob sie es möchte oder nicht? Der Grund dafür ist, sie soll besser in der Schule werde, dabei geht sie auf eine Gesamtschule und versucht dort alles mögliche um ihren Realabschluss zubekommen und dafür fehlt ihr auch nicht viel. Nur ich möchte gerne wissen ob das Jugendamt sie einfach so, ohne meine Freundin zufragen dort reinschicken? oder ist das alles nur angstmachherrei vom Jugendamt? Welche Rechte hat man denn wenn das Jugendamt der Vormund ist? und selbst 15 Jahre alt ist?