Beitrag von L.S. am 05.10.2007
Ich habe eine Tochter die 12 Jahre ist,sie muß unter der Woche um 19.00 zuhause sein,am Wochenende erlaube ich bis 20.00 Uhr.Natürlich versucht sie immer mehr zeit raus zu holen,ich habe mal in den Gesetzen so rumgesucht und finde leider nichts genaues und wenn ich das alles richtig versteh dürfen Kinder bis 22.00 drausen sein!!!Ich finde das zu lange??Wer kennt sich da aus oder wie handhabt Ihr das mit den Kids in dem alter??
Beitrag von A.M. am 10.10.2007
Für "draußen" gibt es im Jugendschutzgesetz keine Regelung. Das bestimmen die Eltern, insoweit es das Kindeswohl nicht gefährdet. Im Forum-Recht ist das schon mehrfach ausführlicher diskutiert worden.
Beitrag von S. am 23.10.2007
Also ma echt ich bin 14 jahre alt und darf in der woche bis ca. 22 uhr draußen sein....das is vll ein bissle lange aber mit 12 jahren um 19 uhr zuhause sein.........mein training geht doch schon bis 20:00 uhr naja is ja ihre sache aber lassen sie den kindern mehr spielraum.Wenn sie nach der abgesprochenen Zeit z.B in der woche um 20:00uhr nachhause kommen müssen sie die nächste woche um 19:00uhr zurückkommen..ich finde das das ne gute methode is
Mfg ShishaMensch
Beitrag von S. am 07.07.2008
Also für draußen gibt es keine ´regeln das mus jede Frau selbst wissen wie sie ihrer Tochter vertrauen
weilso um die 10 rum kommen dann meist jugenliche auf Schulhöffe und Spielplätze ich weiß zwar nicht wo sie sich rumtreibt aber um 10 würde es besser sein sie langsam nach hause kommmen lassen
Beitrag von T. am 16.02.2009
Ähhh, ja, "Frau", man könnte meinen die Frauen haben die Kinder dieser Welt praktisch besitzergreifend für sich eingenommen. Sagen wir, die "Eltern" müssen das wissen. Sollten sie zumindest. "Jugendliche"? Naja, kann schon sein. Und um 12 kommen die bösen Geister und am 24. der Weihnachtsmann. Nein Quatsch mit Sauce, vergieb meine Jokes. Ich denke das kommt sehr auf die Gegend an ob man mit 4 noch unbedenklich mitten in der Nacht draußen fröhlich herumspringen kann oder ob jeder Mensch zwischen 0 und 130 ab Sonnenuntergang hinter verschlossener Tür sein sollte um nicht erstochen zu werden. Beide Extreme sind irgendwo üblich, kein Zweifel. Das Gesetz schreibt hier, soweit ich weiß, nichts vor, bin aber nicht der Rechtsberatung befugt, ich kann mich auch irren.