Beitrag von y.a. am 23.03.2007
Hallo bin neu hier im forum und hätte da gleich mal eine frage.meine tochter musste gestern eine strafarbeit in form von 5 seiten hausordnung abschreiben verrichten.auf unsere frage warum erzählten uns unsere töchter das sie in der pause auf toilette gegangen wären...mir blieb erstmal die sprache weg...denn unsere große tochter erzählte uns schon öfters das klassenkameradinnen die schon ihre regel haben auch im unterricht nicht mal eben schnell auf toilette dürften-das hatte mich schoh geärgert und gewundert....was nun im unterricht ist toilettenverbot und in der pause auch??? nach nachfrage erfuhren wir nun das die kinder nur kurz nach dem unterricht oder kurz davor ihre toilettengänge absolvieren dürfen,die lehrer gehen natürlich auch dann wenn sie müssen...sind auch lehrer...meine frage ist dies überhaupt zulässig?? ich meine ich habe schon schon nierenprobleme und weiss von meinem arzt das sowas gar nicht gut ist ewig zurückhalten und so auch erst nierenprobleme wie mit etwa nierenkolliken zustande kommen können! kennt sich wer damit aus und kann uns einen tipp geben??danke schon mal!!lg yv!
Beitrag von H. am 30.03.2007
Ich glaube kaum, dass so etwas in einem Gesetz geregelt ist, weil es nach dem gesunden Menschenverstand zu beurteilen wäre... - meiner Meinung nach - ...
Jedenfalls sehe ich das so wie Du: Man sollte versuchen, den Unterricht nicht ständig dadurch zu stören, dass alle 2 min jemand rausrennt... Aber man nennt es ja auch "Notdurft" und schon daran würde ich festmachen, dass es dringend ist und nicht unterbunden werden sollte. Es sei denn, die Schüler verrichten das stattdessen im Klassenzimmer...
Beitrag von M.B. am 06.05.2007
Das kann sowohl Körperverletzung als auch Nötigung sein. Sollte der Schulleiter dieses Vorgehen gutheißen, würde ich mich an die Schulbehörde wenden. Nur weil sie sich Lehrer nennen (Pädagogik scheint in diesem Studienzweig ohnehein gestrichen zu sein), dürfen sie die Schüler/innen nicht nach mittelalterlichen Methoden behandeln. Gruß Michael
Beitrag von H. am 07.05.2007
also, mit körperverletzung wäre ich sehr vorsichtig... ich glaube eher nicht, dass dies hier zutreffend ist... nötigung schon eher, aber ich halte auch das für eher unwahrscheinlich.
dass ein gang zur schulbehörde etwas verbessern kann, denke ich nicht. ich habe generell nicht viel gutes von dieser behörde mitbekommen und glaube kaum, dass sie wirklich effektiv handeln werden. es sollte möglichst eine lösung direkt mit dem entsprechenden lehrer, wenn nötig höchstens mit dem schulleiter ausgemacht werden.
Beitrag von l. am 08.05.2007
Also, ich möchte ja nicht der ewige Besserwisser sein und die Wahrheit gepachtet hab ich auch nicht. Dazu allerdings muss ich mich noch einmal äußern:
1. Betr. Körperverletzung: Es gibt Urteile, wo z.B. Gastwirte wg. Körperverletzung verurteilt wurden, da sie einem Nicht-Gast den Gang zur Toilette verwehrt haben.
Wer einmal dringendst pinkeln musste und keine Gelegenheit hatte, weiß, welche akuten Schmerzen das hervorrufen kann, mal ganz abgesehen von den eventuellen Folgeschäden, die die Fragestellerin angesprochen hat.
Demnach liegt also mindestens in zweierlei Hinsicht eine Körperverletzung vor.
2. Ich hatte ja in meinem letzten Betrag bereits geäußert, dass ich diese weiterführenden Schritte einleiten würde, wenn die Vorgehensweise der Lehrkräfte von der Schulleitung gebilligt wird. Selbstverständlich ist zunächst mal eine interne Klärung in solchdn Fällen angesagt.
Sollte die Schulverwaltung sich als unkooperativ erweisen, was mit sicherlich in manchen "Läden" nicht auszuschließen ist, würde ich mich nicht scheuen, bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag zu erstatten/zu stellen, da selbst der Weg über die Polizei nicht immer den erwarteten Erfolg zeitigt. Das setzt natürlich voraus -und das unterstelle ich in diesem konkreten Fall einfach mal- dass das Klima im Schulbetrieb ernsthaft gestört und die gängigen Kommunikationswege verbaut sind. Fest steht jedenfalls, dass bei Einschaltung der Staatsanwaltschaft was passiert, und das ist ja gerade gewollt. Die Lehrkräfte werden wohl mit Sicherheit nicht in den Knast wandern, ein gerichtlich angeordnetes Unterlassen dieser beschämenden Vorgehensweise wäre ja bereits ein voller Erfolg. Die Crux in solchen Fällen ist nämlich, dass es erst ordentlich knallen muss, bevor einschneidende Änderungen eintreten. Das ist zwar bedauerlich -ich würde sowas auch lieber mal in einem Vier- oder Sechs-Augen-Gespräch thematisieren-, aber manche Leute brauchen diesen Schuss vor den Bug um zu erkennen, dass sie auf dem Holzweg sind.
Grüße aus Berlin an alle! Michael
Beitrag von N.u.g.n.m.d. am 23.09.2007
Habe gerade auch danach gesucht und habe zum Thema abschreiben eine schöne Seite gefunden.
http://www.das-rechtsportal.de/recht/Schule/ratgeber/schulstrafen/
01erziehungsmassnahmen.htm
da steht:
"Natürlich nicht zulässig sind diskriminierende oder herabsetzende Maßnahmen wie das In-die-Ecke-stellen, Kniebeugen-Machen-lassen oder mechanische Abschreibeaufgaben von mehreren Seiten."
Hoffe es hilft dir.
Beitrag von y.a. am 24.09.2007
hallo ihr lieben!nachdem wir nun eine wahre odysee hinter uns haben bzw. unsere tochter haben wir gute nachrichten für euch!!! unsere tochter wurde systematisch gemobbt anfangs die lehrer das sie sie bloßstellten vor der ganzen klasse was zur folge hatte das die kinder mitzogen...nach mehreren klinikaufenthalten und der erkentniss der ärzte das was an der schule nicht stimmt und das schulamt mehrmals eingeschaltet wurde....und mit drohung zu klagen haben wir doch ein pbertrisszeignis bekommen und unsere tochter wurde zu einem prüftermin an einer asnderen höheren schule eingeladen was sie trotz 6 wochen am stück krankenhaus mit bravour bestand!!!sie ist nun auf eine wirtschaftsschule gewechselt und begeistert!!! o ton unserer tochter die lehrer sind so anders die reden normal mit mir und sie kommt jeden tag endlich wieder glücklich nahc hause und sie wurde getestet oh wunder sie ist in mathe hochbegabt und wird gefördert...galt sie doch jahrelang in der alten schule als schlichtweg dumm....es lohnt sich zu kämpfen!!!! lg yvonne!
Beitrag von M.B. am 03.10.2007
Meine Rede! Der Kampf muss halt mit den richtigen Adressaten erfolgen, sonst verpuffenwertvolle Energien sinnlos. Gruß u. ich freu mich für und mit Yvonne
Beitrag von P. am 13.10.2007
Ich finde deine Antwort treffsicher und toll! Schade, dass es nicht so viele Menschen gibt die genauso konkret denken und formulieren ...
Lg Peggy
Beitrag von A.B. am 09.02.2010
Auch wir sind Opfer von Toilettenverbot.Es gab sogar Trinkverbot in den Pausen dieser Schule.Meist steht politischer vertuschungsversuch dahinter.Der Schulleiter wollte Bürgermeister werden.(CSU)Zum Glück wurde er es nicht.Die Eltern wissen,warum.Wir habenAnzeige gemacht-abgelehnt. Passierte in Bayern.
Toilettenverbot ist Folter nach Internationalem Recht.Definition Folter ist nachzulesen unter Stichwort Toilettenverbot.Sogenannte weiße Folter.Strafbar nach Artikel 3 EU. Wir bereiten unsere Strafanträge vor. Folter -bzw. solch schwere Körperverletzung verjährt so schnell nicht.Bitte um Ihren Kontakt zwecks Sammelklage an die EU.