Beitrag von E. am 13.02.2007
Meine Freundin ist in der 10ten Klasse Realschule und vor kurzem an der Grippe erkrankt!Sie konnte die Schulaufgabe in Mathematik nicht mitschreiben. Ihr Lehrer teilte ihr mit, dass die Schulaufgabe erst kurz vor den Abschlussprüfungen über den GESAMTEN Stoff nachgeholt wird. Ist dies rechtlich vertretbar??
Müssen Sculaufgaben nicht kurz nach der Krankheit nachgeholt werden??
Danke im Voraus
Beitrag von S. am 16.02.2007
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das gesetzlich geregelt ist. Der Lehrer hätte ja auch kurz vor den Abschlussprüfungen noch eine Klassenarbeit oder Schulaufgabe für alle ansetzen können.
Beitrag von M.S. am 16.02.2007
Bei Schulfragen ist es wichtig, dass du das Bundesland, um das es geht, angibst, da sich die Gesetze unterscheiden.
Generell denke ich aber auch, dass dies durchaus möglich ist.
Beitrag von E. am 21.02.2007
Das Bundesland wäre Bayern...
Beitrag von M.S. am 22.02.2007
Hallo,
ich hab eine Stelle des BayEUG kopiert (Art. 52):
(3) 1 Unter Berücksichtigung der einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen werden Zeugnisse erteilt. 2 Hierbei werden die gesamten Leistungen einer Schülerin bzw. eines Schülers unter Wahrung der Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft bewertet. 3 Daneben sollen Bemerkungen oder Bewertungen nach Abs. 2 Satz 1 oder in anderer Form über Anlagen, Mitarbeit und Verhalten der Schülerin oder des Schülers in das Zeugnis aufgenommen werden.
Hierin ist die Gleichbehandlung aller erwähnt. Ich habe leider keine Präzendenzfälle finden können. Die Gleichbehandlung ist aber ebenfalls Auslegungssache: Wenn der Lehrer sagt: "Alle, die eine Arbeit verpassen, schreiben am Ende eine über den gesamten Stoff nach.", so ist das auch Gleichbehandlung.... (zumindest meiner Ansicht nach...)