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Forum-Recht - Was sind Jugendgefährdende Orte ?

Beitrag von A. am 15.04.2012
§ 8
Jugendgefährdende Orte

Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person

1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten,
2. der erziehungsberechtigten Person, im Sinne des §7 Abs. 1 Nr. 6 des achten Buches Sozialgesetzbuch, zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte Person erreichbar ist, in die Obhut des Jungendamtes zu bringen.

In schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde oder Stelle das Jugendamt über den jugengefährdenden Ort zu Unterrichten.


So steht es im Jugendschutzgesetz ...

Weiss einer von euch villeicht eine Möglichkeit wie ich wieder nach Saarbrücken ziehen kann ??
Und was versteht mann unter geistigem und seelischem Wohl ??

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