Beitrag von d. am 06.07.2010
so ich habe eine neue freundin! ich bin bald 18 und sie erst 15(find ich selber krass)jetzt hat meine Mutter mich drauf angesprochen das,dass nicht geht das es verführung minderjähriger ist. verstehe ichdeshalb will ich mich hier informiern wie die rechtslage in solchen fallen aussieht.
(was ich als 18jährriger zu beachten habe)
den ich habe bei Google nix gefunden
ich hoffe auf schnelle und sinvolle antworten is mir echt wichtig das zu wissen und falls rechtschirebfehler drine sind tuts mir leid
Mit freundlichen Grüßen
Denis