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Forum-Recht - Jugendschutzgesetz

Beitrag von T.K. am 02.10.2007
Guten Morgen,
unser Verein veranstaltet seit Jahren einen Silvestertreff auf einem Waldspielplatz.
So auch in diesem Jahr. Nun weiß ich aber,daß sich bzgl. des Rauchens und Trinken einiges geändert hat. Ich habe schon in ihrem Gesetzesblatt gelesen, aber ich bin mir nicht ganz sicher, ob das genügt zum Auslegen,denn es wird nicht genau darauf hingewiesen, wie es jetzt ist, mit dem Rauchen in der Öffentlichkeit.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir da weiter helfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen

Barbara Reif
Abt. Turnen
TSV Kleinglattbach

Beitrag von S. am 14.10.2007
Das Rauchen ist in der Öffentlichkeit erst ab 18 erlaubt. Wenn der Waldspielplatz an dem Abend auch von anderen Menschen als den Mitgliedern des Vereins besucht werden kann, wird das vermutlich schon eine "Öffentlichkeit" sein, so dass das Jugendschutzgesetz gilt.

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