Beitrag von D. am 24.06.2007
Hallo!
Was sagt das Jugendschutzgesetz oder anderweitige Bestimmungen darüber, wenn man als 16.-jähriger vor 00:00 in einen Zug steigt, der um 00:01 abfährt und die Nacht über unterwegs ist.
Ist das jugendschutzgesetzlich ein Problem?
Bitte um Antwort! Dringend!