Beitrag von C. am 24.04.2007
Hallo!
Folgende Zwickmühle: In einer Kita wird ein Kind regelmäßig von seinem z.T. stark Alkoholisierten Vater abgeholt. Nun ist di Frage ob die Kita Mitarbeiter das Kind zu seinem Schutze nicht diesem Elternteil mitgeben. § 1632 BGB abs. 1 verlangt aber die Herausgabe des Kindes auf verlangen des Vaters.
Ich will nun wissen wie man sich in solchen Situationen rechtlich sauber verhält.
Beitrag von M.S. am 07.05.2007
schwierige frage. sehr schwierig. ich kann sie nicht wirklich beantworten, will aber versuchen ein wenig zu helfen:
zuerst ist es wichtig, dass festgestellt wird, dass der vater wirklich häufig betrunken ist und dass er in diesem zustand das kind abholt. und das lässt sich am besten tun, indem die polizei eingeschaltet wird, damit dies dann auch in einem behördlichen protokoll festgehalten wird.
da ich für danach sowieso eine auseinandersetzung erwarte und ich denke, dass Sie auf eine solche vorbereitet sein sollten, rate ich, dringend einen anwalt zu konsultieren. evtl. lässt sich ein guter über einen verein für kinderrechte finden, der sich sowieso speziell um problemfälle kümmert, bei denen kinder und ihren eltern leiden. über einen solchen verein sind dann auch genauere und sicherere und bessere handlungstipps zu erhalten.
Beitrag von C.D. am 07.05.2007
Hallo!
Danke für den Tipp, werde mich mal mit dem Kinderschutzbund oder so in Verbindung setzen.
Grüße
Clemens