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Forum-Recht - Kinderschutz

Beitrag von B.S. am 11.03.2007
Hallo, ich bin geschieden und meine Kinder, 13+9 Jahre, sind 14 tägig am Wochenende bein ihrem Vater.
Mein Ex, läßt meine 9 jährige Tochter nur mit der 8 jährigen Nachbarin, alleine in die Wirtschaft gehen und dort Essen und trinken. Ist das erlaubt?

M.f.G.
Bommler

Beitrag von M.S. am 15.03.2007
Guten Tag,

nach §4 JuSchG (Gaststätten) ist Folgende Regelung geltend:
Kinder und Jugendliche unter 16 dürfen sich in Gaststätten aufhalten.
Bedingung dafür ist, dass sie eine personensorgeberechtigte Person (Eltern) oder erziehungsbeauftragte Person dabei haben
ODER
sie sich zwischen 5 und 23 Uhr dort befinden UND der Zweck ihres Aufenthalts eine Mahlzeit o.ä. ist.

Ergo: Zum "Abhängen" sind Gaststätten für diese Altersgruppe nicht gedacht und verboten! Wenn es darum geht, zu essen und / oder etwas zu trinken (nicht im Sinne von gemütlich dasitzen und bechern), dann ist der Aufenthalt erlaubt.
Das es sich bei Ihnen darum zu handeln scheint, dass Ihr Mann die Kinder dort essen lässt, spricht vom Gesetz her vorerst nichts dagegen.

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