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Forum-Recht - Computerspiele

Beitrag von J. am 03.03.2007
Wenn Eltern einem erlauben Computerspiele ab 16 zu kaufen man sehen soll wie man sie bekommt, aber selbst noch nicht 16 ist und dann jemanden ältern bittet es für einen zu kaufen, macht sich dann der der das Spiel kauft strafbar?

Beitrag von M.S. am 05.03.2007
Hallo,
also, ich würde Computerspiele so einordnen, dass §15 JuSchG greift (also, in den Bereich der Telemedien). Korrigiert mich, wenn ihr das anders seht.
Dann wäre nach Abs. 1 (1) schon die Zugänglichmachung verboten. Dann ist deine Frage mit Ja zu beantworten.

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