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Forum-Recht - Ausgehyeiten an Silvester

Beitrag von L. am 18.01.2007
Hallo ihr lieben,
Ich hät da ma ne frage wegen silvester...ne freundin von mri war zu dem zeitpunkt erst 15. ne andere jedoch hat mir erzählt, dass ganz egal welches alter man hat, an silvester darf man ohne erziehungsberechtigte person, man an silvester beliebig lange draussen bleiben darf, stimmt das? Schon ma danke und lg

Beitrag von l. am 01.02.2007
hallo

ja, ich habe beim bürgertelefon der polizei berlin angerufen um mich zu erkundigen und auch im gesetz zum schutze der jugend in der öffentlichkeit (jugendschutzgesetz) nach geschaut und dadrin stand nichts über sperrzeiten, wie zur nachkriegszeit. das heißt, dass man egal welchen alters man ist oder wie spät es ist immer auf der straße sein. man darf nur nich volltrunken (besoffen) seinh, da dies eine gesonderte straftat ist. alkohol trinken und rauchen ist zu hause (also NICHT in der Öffentlichkit) erlaubt.
viel spaß im nächsten jahr, Leif Nissen

Beitrag von M.S. am 04.02.2007
Ich stimme dir größtenteils zu, allerdings nicht in der Sache mit dem Alkohol. Strafbar ist nämlich nicht der Konsum, sondern die Abgabe. Es wird also nicht das Kind / der Jungendliche bestraft, sondern der, der ihnen den Alkohol verkauft oder abgegeben hat. So würde ich zumindest den Gesetzestext (JuSchG §9) interpretieren, wo es heißt: "... noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden." Ich bin der Meinung, dass das Gesetz diese Fälle hier so angeht, dass sie den Minderjährigen straffrei stellen und die strafbar machen, die dafür sorgen sollen / müssen, dass kein Alkohol verzeht wird.
Allerdings habe ich keine Urteile gefunden, die dafür oder dagegen sprechen... Wer Lust und Zeit hat, soll doch mal suchen und uns mit den Ergebnissen versoren.

Gruß

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