Beitrag von G. am 21.12.2006
was Kann man machen wenn man am bahnhof etwas an die wand geschrieben hat wo drauf steht das er ... Dumm findet? was passiert da mit der person? und was muss sie da Machen die person wird in einer woche 14
Beitrag von S. am 27.12.2006
Wenn Du weisst, wer das war und das auch beweisen kannst, ist eine Strafanzeige wegen Beleidigung möglich. Die Person war unter 14 als sie die "Tat" begangen hat? Dann hat die Strafanzeige keinen Sinn. Vielleicht wäre ein Gespräch mit den Eltern dann sinnvoll.
Beitrag von M.S. am 09.01.2007
Bei dieser Tat liegt für mich der Tatbestand der Sachbeschädigung vor. Er ist im StGB §303 definiert.
Allerdings ist der Täter / die Täterin in diesem Fall noch nicht strafmündig (unter 14 Jahre -> StGB § 19).
Das heißt jedoch nicht, dass die Tat folgenlos bleibt:
1) Das Vormundschaftsgericht kann in diesem Fall aktiv werden.
2) Es kann ein Verfahren geben, in dem geprüft wird, ob die Personensorgeberechtigten möglicherweise ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
3) Es kann ein zivilrechtliches Verfahren wegen Sachbeschädigung geben. Der Täter war in diesem Fall zwar strafunmündig, jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit deliktsfähig. Damit können beispielsweise Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese richten sich jedoch nur gegen den Täter (auch, wenn minderjährig) und nicht gegen die Eltern. (So zumindest habe ich es gelernt; korrigiert mich, wenn ich falsch liegen sollte... ich glaub, es ist aber alles richtig...)