Beitrag von M. am 19.12.2006
Guten Tag
Ich kann in dem Jugendschutzgesetz keine Angaben dazu finden wie lange meine 12 jährige Tochter raus darf. Oder gibt es nur bestimmungen was Gaststätten und soetwas, oder gibt es auch bestimmungen wie lang die Kinder sich draußen Aufhalten dürfen?Sprich in der Stadt , Park oder einfach Spazieren gehen?
Danke
Beitrag von P. am 25.12.2006
Die Bestimmungen gibt es nur für Gaststätten, Tanzveranstaltungen, etc., wie du schon richtig festgestellt hast.
Wie lange die 12-jährige Tochter darüber hinaus raus darf - sei es im Park spazieren gehen, etc. - ist nirgends geregelt und liegt somit in deinem Ermessen.
Beitrag von M.S. am 09.01.2007
Hallo,
für deinen Beitrag gibt es von mir ein megadickes Lob!!!!!!!
Hier sieht man wunderschön, wie so ein Beitrag zu erstellen ist: nachdenken, informieren, nachdenken, Frage stellen. Und ich finds auch toll, dass du nicht mit "hab ich mal gehört" oder sowas ankommst. Echt gut!!
Thematisch hab ich dem Beitrag vor meinem nichts mehr hinzuzufügen.... alles richtig beantwortet.
Ich will nur noch auf eines hinweisen: Ermessen heißt nicht "es ist mir egal..."! Es geht um das Wohl eines Minderjährigen, welches zur Not auch gegen den Willen des Kindes durchzusetzen ist.