Beitrag von L. am 09.10.2006
Welche Tätigkeiten darf man laut dem Jugendschutzgesetz mit 16 ausüben?
Oder bleiben nur die Berufe die man seitdem 14. Lebensjahr nachegehen kann wie z.B. Zeitungen austragen.
MfG Lucas
Beitrag von S. am 10.10.2006
Das hat mit dem Jugendschutzgesetz nix zu tun. Die Berufe, die Du ausüben kannst findest Du im Jugendarbeitsschutzgesetz (Hier auf der Seite).