Beitrag von B.S. am 20.09.2006
Hallo,
ich bin seit 2000 von meinem Ex-Mann geschieden, wir haben eine gemeinsame Tochter, für die geteiltes sorgerecht besteht und er unterhaltspflichtig ist. Nun habe ich festgestellt, dass er umgezogen ist, uns jedoch seinen neuen Wohnort nicht mitgeteilt hat. Bisher hat er immer sehr unregelmäßig Unterhalt gezahlt, in diesem Monat plötzlich bis jetzt noch nicht. Wie ist das eigentlich? Ist er verpflichtet uns über seinen neuen Wohnort zu informieren? Ergänzen muss ich, dass es im letzten Jahr einen sexuellen Mißbrauch seinerseits an unserer tochter (10Jahre) gegeben hat, das Strafverfhren wurde jedoch wegen Nichtigkeit eingestellt, es schien nicht schlimm genug . Nu besteht seitdem logischer Weise kein Kontakt, unserer Tochters Wunsch, anscheinend auch seiner, er hat sich nicht mehr gemeldet, seit dem ich ihn angezeigt habe.
Wir selbst sind im Februar umgezogen, haben ihm eine Postkarte mit neuer Anschrift geschickt.
Hätte er das auch tun müsssen oder darf er umziehen und ich muss ihn halt suchen, wenn ich was von ihm will?
Wegen des Unterhalts für diesen Monat habe ich ihm Post auf die Arbeitsstelle geschickt und eine Frist bis heute gesetzt. Dann übergebe ich wieder mal alles der Anwältin.
Über Ratschläge und Informationen wäre ich sehr dankbar
Babbs