Beitrag von S. am 14.09.2006
.... selber entscheiden wo er leben will (bei Vater oder Mutter)?
Ich wohne bei meiner Mutter und möchte zu meinem Vater ziehen. Meine Mutter hat das alleinige Sorgerecht für mich. Was muss ich tun um zu meinem Vater ziehen zu können?
Kann mir jemand weiter helfen?
Beitrag von h. am 08.05.2007
Hallo
Zu deinen Thema,mein Sohn ist 14 Jahre geworden,und Leb seit den 4.5.2007 bei mir.Habe die Vollmacht von der Mutter bekommen,das ich ihn bei mir Polizeilich,Anmelden kann,der nachteil sie hat das alleinige Sorgerecht.Habe Probleme bei Unterschriften,Schule Behörden und Artzt.
Meine Anwältin sagte wen sie nicht ein Geteiltes Sorgerecht gibt müssen Wohl oder Übel vor Gericht ziehen.
Beitrag von S. am 10.05.2007
Hallo,
bei mir ist das selbe problem. ich wohne jetzt bei meinem vater. aber die mutter erteilt keine vollmacht, sie war nur damit einverstanden das ich zu meinem vater ziehe.
das ist mir aber egal, weil ich werde in drei monaten 18 und dann kann ich zum größten teil sachen selber unterschreiben und brauche nicht für alles die zustimmung von meiner mutter.
Gruß Stefan
Beitrag von Y.H. am 23.07.2007
Hallo!
Also soweit ich weiß darfst du mit 14 selber entscheiden wo du wohnen willst das sagte man mir zumindest.
Da aber deine Mutter da alleinige Sorgerecth für dich hat ist das glaub ich etwas anders, ich würde da einfach mal Jugendamt anrufen und fragen wie das so ist, denn fragen kostet ja nix.
Beitrag von F.K. am 26.08.2007
Das mit dem selbst entscheiden gilt wirklich nur bei gemeinsamen Sorgerecht. Ansonsten hat der eine Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und entscheidet bis zum 18 Geburtstag des Kindes, bei welchem Elternteil es leben soll (das wird in der regel bei sich selbst sein). Es ist auch relativ unwahrscheinlich, dass ein Familiengericht auf Antrag z.B. des nicht sorgeberechtigten Teils die einmal getroffene Entscheidung wieder ändert, da müssten schon neue gewichtige Argumente auftauchen.
Das Kind hat in diesem Fall gar nichts zu entscheiden und wenn der andere Elternteil es gegen den Willen des sorgeberechtigten bei sich aufnimmt, kommt er "in Teufels küche"
Beitrag von F.K. am 26.08.2007
Das ist ja auch nicht der Sinn der Sache, dass ein Jugendlicher bei dem Elternteil lebt, der kein Sorgerecht hat. Jetzt ist wieder entscheidend, wie das alleinige Sorgerecht zustande kam: Nach alter Regel im Rahmen einer Scheidung ? Oder in Abweichung von der neuen Regel (normalerweise gibt es jetzt gemeinsames Sorgerecht, wenn nichts dagegen spricht) als Familiengerichtsentscheidung ? Oder waren Sie mit der Mutter des Kindes nie verheiratet ?Aber wenn die Mutter schon mit dem Umzug einverstanden war, sollte eine gemeinsame einverständliche Erklärung über ein gemeinsames Sorgerecht gegenüber dem Familiengericht reichen, da braucht man auch keinen Anwalt dazu.
Beitrag von M. am 08.09.2007
Sollte möglich sein, der Wille des Jugendlichen muss mit einfließen !!!
§ 8
[Beteiligung von Kindern und Jugendlichen]
(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht, dem Vormundschaftsgericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.