Beitrag von V.W. am 23.08.2006
hallo an alle
ich habe ein problem ich habe vor fast 2 jahren jemanden angezeigt, zuerst hieß es er wird verurteilt, mann hätte genug beweise, jetzt habe ich einen brief bekommen das bei mir ein psychologisches gutachten durchgeführt wird. ist das pflicht? muss ich dieses gutachten wirklich durchführen lassen? ich hatte schon mal eins aber da wurde nach kurzer zeit die Anklage fallen gelassen, ich habe angst das dass jetzt wieder passiert! was soll ich machen? bitte hilft mir!!!
grüsse tamyvany
Beitrag von M. am 25.08.2006
Warum hält das Gericht ein psychologisches Gutachten in Deinem Fall für sinnvoll? Was ist die Begründung? Was war die Begründung, warum das letzte Gutachten nicht zu Deinen Gunsten ausgefallen ist?
Beitrag von V.W. am 27.08.2006
das ist wegen einem vorfall in der Familie. ich möchte unbegingt nur wissen, ob ich irgendwie das Psychologische gutachte umgehen kann. ob das pflicht ist ein gutachten machen zu lassen. ob das opfer dies machen muss damit der täter überhaupt verurteilt wird. das der richter ssagt er wird trotzdem verurteilt auch ohne gutachten.
Beitrag von M. am 31.08.2006
Natürlich kannst Du dieses ablehnen wenn Du uneingeschränkt geschäftsfähig bist.
Ich kenne zwar die Hintergründe Deines Falles nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass Deine Glaubwürdigkeit nicht notwendigerweise davon profitiert, wenn Du das Gutachten ablehnst. Das Gericht scheint der Auffassung zu sein, dass dies sinnvoll sei, um die Sachlage zu klären, wenn ich Dich richtig verstanden habe.