Beitrag von G. am 11.08.2006
Unsere Tochter ist 14, ihr Freund 18.
Macht sich der Freund strafbar, wenn es zwischen den beiden zum Geschlechtverkehr kommt, bzw. machen wir uns als Eltern strafbar, wenn wir das dulden, bzw. die "Gelegenheit " dazu verschaffen?
Beitrag von M. am 12.08.2006
Verboten wäre das Ausnutzen einer Zwangslage oder die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt. (§ 182 StGB). Das Gewährenlassen des Sorgeberechtigten ist dann strafbar, wenn der Sorgeberechtigte durch sein Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt (§ 180 StGB). Man müsste sich mal Urteile ansehen, wie dieser Nebensatz in der Praxis beurteilt wird.