Beitrag von P. am 22.03.2006
Hallo,
meine Freundin (15 Jahre) hat einen Freund (20 Jahre).
Nun verbieten ihr die Eltern den Umgang mit ihm und sie weiß keine Möglichkeit mehr sich dagegen zu wehren.
Was kann mann denn in so einem Fall machen, da der Freund ja schon volljährig ist fällt das noch unter "Minderjährige Regelung" kann sie auch ohne das Zustimmen der Eltern einfach ausziehen oder über das Jugendamt das erzwingen?
Für viele Tipps bin ich sehr dankbar!
Patricia
Beitrag von S. am 23.03.2006
also so weit ich weiß hat sie da keine möglichkeiten. Ausziehen kann sie erst mit 16 mit erlaubnis der eltern. Erzwingen geht soweit ich weiß nicht.
Beitrag von A.M. am 23.03.2006
Gemäß §1631 BGB können Eltern den Aufenthalt ihrer Kinder bestimmen. Daraus läßt sich auch die Möglichkeit eines Verbots des Umgangs mit dem Freund ableiten.
http://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~kischr.aspx#§1631
Einem Auszug gegen den Willen der Eltern wird das Jugendamt in der Regel nur zustimmen, wenn das "Kindeswohl" bei einem Verbleib bei den Eltern maßgeblich gefährdet ist.
Beitrag von a. am 28.02.2009
Deine Eltern haben z.B. rein rechtlich gesehen die Möglichkeit zu bestimmen, mit wem du dich triffst und mit wem nicht. Sie würden aber ihr Sorgerecht missbrauchen, wenn sie dir den Umgang mit einem Freund verbieten, nur weil sie ihn oder seine Eltern nicht mögen. Sie dürfen das nur, wenn für du durch eine Person gefährdet bist. Wenn deine Freunde Drogen konsumieren zum Beispiel. Sie haben dann das Recht dich persönlich oder sogar durch die Polizei an diesem Umgang zu hindern. Dürfen sie das auch bei deinem Freund oder deiner Freundin? Wenn dadurch nicht eine konkrete Gefahr für dich entsteht: nein. Wenn es sich um eine normale, freiwillige Liebesbeziehung handelt, ist das nicht der Fall.
Deine Eltern haben also nicht nur das Recht über dich zu bestimmen, sondern haben auch die Pflicht dir zunehmend ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen. Und dazu gehört eben auch Ausgehen, Partys, Freunde und die Liebe. Das weiß man besonders auf dem Jugendamt oder bei Beratungsstellen. Bei großen Schwierigkeiten mit deine Eltern hast du jemanden, der dir hilft.