Beitrag von H. am 04.04.2007
Der Übertrag muss nicht schriftlich erfolgen.
Es liegt an der Disco, ob sie solch einen Übertrag akzeptiert.
Ob er überhaupt eine rechtliche Relevanz besitzt, ist für mich sehr fraglich!!
Beitrag von K.L. am 09.05.2007
Ich persönlich halte es auch für sehr Grenzwertig, immerhin ist im Jugendschutzgesetzt, §1, Nr3 und 4 die Rede davon dass die Person, die Erziehungsbeauftragt wird "in der Lage sein [muss], die anvertrauten Menschen zu leiten und zu lenken"
Ich bezweifele, dass das funktionieren würde, und das wird wohl auch von jedem Richter angezweifelt werden.
Desweiteren sollte sich die 19 Jährige Begleitperson über die eigenen Konsequenzen im Klaren sein. Wer möchte schon in die Disco gehen, mit dem Hintergedanken für nahezu alles was dem 17 Jährigen passiert mit verantwortlich zu sein, und möchte auf Alkohol verzichten. Natürlich kann man auch ohne Alkohol Spaß haben, aber wer kann denn richtig schön feiern, wenn er das immer im Hinterkopf hat? Andererseits hat es auch seinen Grund und seine Berechtigung, warum Minderjährige irgendwann einmal aus der Disco rausmüssen.
Beitrag von m. am 11.01.2008
http://www.kronenbraeu.de/uploads/media/vordruck.pdf
Beitrag von A.M. am 12.01.2008
Das Jugendschutzgesetz spricht von der Begleitung einer "personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person". Eine Übertragung der "Aufsichtspflicht" wie in dem Formular aufgeführt, wäre demnach Nonsens.
Beitrag von T. am 12.01.2008
Hallo,
ich arbeite in einer Disco und bei uns ist es so, dass Minderjährige (ab 16) nur in Begleitung einer volljährigen Person Einlass erhalten. Auf diese Person muss ein Elternteil die Aufsichtspflicht mit Hilfe eines ausgefüllten Formulars übertragen. Zusätzlich müssen dann auch alle gemeinsam die Disco verlassen, da sich die Aufsichtspflicht auch für die ordnungsgemäße Heimkehr verpflichtet. Dieses wird dadurch realisiert, dass alle ihre Ausweise am Eingang abgeben müssen und beim Verlassen der Disco wiederbekommen. Ich hoffe damit weitergeholfen zu haben.
Beitrag von H. am 21.01.2008
Ja und nein.
Du hast uns damit geholfen, dass wir nun wissen, dass noch mehr Discos solche Formulare anbieten, die etwas von Aufsichtspflicht sagen... Das hilft uns aber nicht weiter, wenn wir über rechtliche Fragen reden, denn von der Aufsichtspflicht ist im Gesetz nun einmal nicht die Rede.
Beitrag von L. am 10.03.2010
http://www.beimaik.de/aktuelles/uebertragung_erziehungsberechtigung.htm
am besten noch eine kopie vom elternteil dazuheften ;)
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