Beitrag von A. am 21.12.2004
Hallo,
ich habe gehört, daß Feuerzeuge und Streichhölzer nicht an Jungendliche bzw. Kinder verkauft werden dürfen. Stimmt das? Ab welchem Alter darf man sie kaufen? Gibt es einen Gesetzestext dazu?
Leider habe ich nichts dazu gefunden und Feuerzeuge/Streichhölzer kann man ja eigentlich nicht als "Tabakwaren" abstempeln.
Hoffe auf baldige Antworten.
Viele Grüße
Beitrag von L. am 18.10.2005
Soweit ich weiss,darfst du Feuerzeuge ab 13 Jahren kaufen.
Beitrag von S.G. am 11.11.2005
Sagen wir mal so ich bin mir nicht sicher, aber im Jugendschutzgesetzt ist kein § drinnen der die abgabe von Feuerzeugen,Streichhölzern an Jugedliche verbietet.
Bin mir aber nicht sicher
Beitrag von s. am 12.11.2005
Wie auch in dem anderen Thema passend dazu können die Ladenbesitzer entscheiden ab wann sie Feuerzeuge etc an Kinder verkaufen
Beitrag von A. am 06.03.2006
und was ist wenn man erst ab 20Jahren verkauft
Beitrag von S. am 08.03.2006
Man könnte sich als Erwachsener beim Verkäufer wegen der Diskriminierung beschweren. Kinder und Jugendliche darf man jederzeit diskriminieren, da man die Diskriminierung praktisch immer mit Jugendschutz begründen kann.
Beitrag von d. am 08.09.2008
ich wurde heute im Geschäft gefragt ob ich schon 18 wäre ich so ja bin 24 wieso?weilsie Feuerzeuge nicht unter 18 verkaufen darf.
Beitrag von *. am 27.11.2008
Ja, ein Feuerzeug darf man ab 13 in einem Kaufhaus/Trafik Kaufen !!! § 28 Abs. 3 Nr. 3 des Jugentschutzgesetz.
Beitrag von G. am 19.12.2008
Also der zitierte §28 sagt darüber nichts aus. Abs. 3 Nr. 3 ist nicht vorhanden!
Beitrag von J. am 05.02.2012
Ein gesetzliches Verkaufsverbot für Raucherbedarfsartikel, die keine Tabakwaren sind oder enthalten, existiert nicht. Dazu zählen Pfeifen, Wasserpfeifen, Zigarettenhülsen und -blättchen, Dreh- und Stopfgeräte, Feuerzeuge und Streichhölzer sowie anderes Raucherzubehör. Der BTWE rät dem Handel jedoch, auf den Verkauf von RBA an Kinder und Jugendliche verzichtet. Speziell dann, wenn es sich um Produkte handelt, die ausschließlich zum Rauchen genutzt werden können, sollte auf den Verkauf an Jugendliche verzichtet werden, auch wenn es sich nicht um einen Gesetzesverstoß handelt.
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